Beschlussvorschlag:
Ein Verfahren zur 88.
Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes
Nr. 164 „Am Hangenfeld II“ im
Parallelverfahren für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich wird
eingeleitet. (Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB)
Ziel des Verfahrens
ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Entwicklung
eines neuen Wohngebiets.