Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Herr Burkhard von der Bürgerstiftung Nottuln führt durch die vorbereitete Präsentation.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen lobt das ehrenamtliche Engagement für Nottuln und fragt, zu welchem Zweck eine Versorgung mit Strom und Wasser erforderlich sei. Die CDU-Fraktion schließt sich der Frage an. Herr Burkhard antwortet, dass eine Stromversorgung für Veranstaltungen auf der neu geplanten Fläche erforderlich sei. Die Firma Westnetz habe angekündigt, dass ein Stromanschluss durch den Erdwall gebaut werden müsse. Eine andere Erschließungsmöglichkeit für eine Stromversorgung müsse vom Standort des Edeka-Marktes in den Park hineingeführt werden. Bislang habe die Firma Westnetz noch nicht reagiert, um den Anschluss herstellen zu können. Die geplanten Kosten von 19.000,00 € für eine Strom- und Wasserversorgung seien sehr hoch.
Frau Wessel von der Bürgerstiftung ergänzt, dass eine Wasserversorgung überaus sinnvoll sei. Benötigt würde eine Wasserversorgung insbesondere, um die geplante Anpflanzung pflegen zu können. Ohne eine Wasserversorgung wäre eine Neubepflanzung nicht möglich. Beabsichtigt sei alternativ, dass ein eigener Brunnen mit einer Pumpanlage gebaut werden könnte. Hier hoffe die Bürgerstiftung auf Unterstützung eines Nottulner Brunnenbohrunternehmens. Für den Betrieb dieser Pumpenanlage würde ebenfalls ein Stromanschluss benötigt werden.

Die FDP-Fraktion lobt das Konzept und Engagement. Ebenso wird ein Kontakt zur Firma Westnetz zugesagt, um das Projekt voranzutreiben.

Die UBG-Fraktion lobt ebenfalls das vorbildliche Engagement der Bürgerstiftung. Gleichzeitig wird die Bitte an die CDU-Fraktion vorgetragen, dass die Firma AGRAVIS die Ökopunkte aus diesem Projekt kaufen solle.

Herr Dr. Thönnes bedankt sich im Namen der Verwaltung für das Engagement.

 

 


Beschlussvorschlag:

1. Die Ausführungsplanung zur Umgestaltung des Franz-Rhode-Parks (Planungsbüro baumrausch GmbH, Bremen) wird zustimmend zur Kenntnis genommen (s. Anlage 1). Die Bürgerstiftung Nottuln kann die Umsetzung des 1. Bauabschnitts auf dieser Grundlage weiter fortführen.

 

2. Der bestehende Koordinationsvertrag zwischen der Bürgerstiftung Nottuln mit der Gemeinde Nottuln wurde verlängert. Weiterhin wurde mit Wirkung zum 01.08.22 ein Gestattungsvertrag abgeschlossen (s. Anlage 2).

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: