Sitzung: 30.08.2022 Ausschuss Planen und Bauen
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 118/2021/1
Herr Burkhard von der Bürgerstiftung Nottuln führt durch die vorbereitete Präsentation.
Die Fraktion Bündnis
90/Die Grünen lobt das ehrenamtliche Engagement für Nottuln und fragt, zu
welchem Zweck eine Versorgung mit Strom und Wasser erforderlich sei. Die
CDU-Fraktion schließt sich der Frage an. Herr Burkhard antwortet, dass eine
Stromversorgung für Veranstaltungen auf der neu geplanten Fläche erforderlich sei.
Die Firma Westnetz habe angekündigt, dass ein Stromanschluss durch den Erdwall
gebaut werden müsse. Eine andere Erschließungsmöglichkeit für eine
Stromversorgung müsse vom Standort des Edeka-Marktes in den Park hineingeführt
werden. Bislang habe die Firma Westnetz noch nicht reagiert, um den Anschluss
herstellen zu können. Die geplanten Kosten von 19.000,00 € für eine Strom- und
Wasserversorgung seien sehr hoch.
Frau Wessel von der Bürgerstiftung ergänzt, dass eine Wasserversorgung überaus
sinnvoll sei. Benötigt würde eine Wasserversorgung insbesondere, um die
geplante Anpflanzung pflegen zu können. Ohne eine Wasserversorgung wäre eine
Neubepflanzung nicht möglich. Beabsichtigt sei alternativ, dass ein eigener
Brunnen mit einer Pumpanlage gebaut werden könnte. Hier hoffe die
Bürgerstiftung auf Unterstützung eines Nottulner Brunnenbohrunternehmens. Für
den Betrieb dieser Pumpenanlage würde ebenfalls ein Stromanschluss benötigt
werden.
Die FDP-Fraktion lobt das Konzept und Engagement. Ebenso wird ein Kontakt zur Firma Westnetz zugesagt, um das Projekt voranzutreiben.
Die UBG-Fraktion lobt ebenfalls das vorbildliche Engagement der Bürgerstiftung. Gleichzeitig wird die Bitte an die CDU-Fraktion vorgetragen, dass die Firma AGRAVIS die Ökopunkte aus diesem Projekt kaufen solle.
Herr Dr. Thönnes bedankt sich im Namen der Verwaltung für das Engagement.
Beschlussvorschlag:
1. Die
Ausführungsplanung zur Umgestaltung des Franz-Rhode-Parks (Planungsbüro
baumrausch GmbH, Bremen) wird zustimmend zur Kenntnis genommen (s. Anlage 1).
Die Bürgerstiftung Nottuln kann die Umsetzung des 1. Bauabschnitts auf dieser
Grundlage weiter fortführen.
2. Der
bestehende Koordinationsvertrag zwischen der Bürgerstiftung Nottuln mit der
Gemeinde Nottuln wurde verlängert. Weiterhin wurde mit Wirkung zum 01.08.22 ein
Gestattungsvertrag abgeschlossen (s. Anlage 2).