Sitzung: 24.08.2022 Ausschuss Kultur, Sport und Ehrenamt
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 129/2022
Thomas Brieden und Dr. Gabriele Hovestadt
vom Kulturbeirat erläutern dem Ausschuss, warum der Beirat bei seiner letzten
Sitzung zu keiner Empfehlung seitens der beiden Förderanträge von Anke Zandman
(Durchführung einer Mal- und einer Schreibwerkstatt) gekommen sei, und warum
man die Diskussion darüber in den Ausschuss habe verlagern wollen. Beide
Projekte seien gut und förderwürdig. Aber der Zwiespalt, in dem sich der
Kulturbeirat befand, sei groß gewesen: Soll man nur teilweise fördern, nur ein
einziges Projekt oder könne eine 50 Prozent-Lösung angestrebt werden? Soll man
Gewerbetreibende mittels Förderung unterstützen? Ist eine solche Förderung als
Anschubfinanzierung zu sehen?
Außerdem, so Thomas Brieden, habe der Kulturbeirat mit dieser ungewöhnlichen
Vorgehensweise verdeutlichen wollen, in welchem Dilemma das Gremium manchmal
stecke und mit welchen Problemen seine Mitglieder zu tun haben.
Andrea Quadt-Hallmann begrüßt die Durchführung der beiden Projekte, da sie sich
positiv auf die Belebung des Ortskerns auswirken. Auch sieht sie kein Problem
darin, Gewerbetreibende zu fördern.
Thomas Brieden spricht sich dafür aus, noch einmal über die Richtlinien der
Kulturförderung nachzudenken. Unterstützung bekommt er darin von Walburga
Niemann: Sie schlägt ebenfalls vor, die Richtlinien zu vereinfachen und dort
die Frage nach gewerblichen Projektträgern und freien Projektträgern
aufzunehmen. Wichtig ist es, das ganze Jahr über „schöne Projekte“ zu haben,
erklärt Niemann.
Sandra Johann hat die Idee, direkt alles zu fördern, auch wenn der Kulturtopf
danach leer sei: „So verfallen die Gelder nicht.“
Martin Gesmann fragt nach der Bedeutung einer Anschubfinanzierung: „Fördern wir
nur einmal oder noch ein zweites Mal?“. Er hat mit der Finanzierung beider
Projekte ein Problem: „4500 Euro für insgesamt zwölf Teilnehmer. Das sind 25 Prozent
des gesamten Budgets für zwei Projekte.“ Das könne er nicht befürworten, so
Gesmann.
Josef Dirks pflichtet ihm bei: „Das ist eine Förderung in Höhe von 400 Euro pro
Person.“
Markus Wrobel stellt in diesem Zusammenhang die Frage, ob so eine partikulare
Förderung im Hinblick auf die ehrenamtlich Tätigen korrekt sei, zumal es sich
hier hauptsächlich um die Honorare der Hauptamtlichen handele.
Walburga Niemann spricht sich dafür aus, die beiden Projekte wie die Projekte
von Katja Enseling zu behandeln.
Dr. Gabriele Hovestadt wirft ein, dass der Eigenanteil des Projektträgers ein
„ganz immanenter Teil des Antrags ist. Wir brauchen dabei eine Differenzierung.
Er muss für uns transparent und nachvollziehbar sein.“
Dr. Dietmar Thönnes betont, dass die Kulturförderung möglichst frei durch den
Kulturbeirat empfohlen werden soll. Er glaubt daher nicht, dass die
Kulturförderrichtlinien überarbeitet werden müssen: „Unsere Förderung soll
nicht die Gewerbetreibenden unterstützen, sondern deren Projekte – damit etwas
in Gang kommt.“
Georg Schulze Bisping schlägt eine Anschubfinanzierung beider Projekte zu
jeweils 50 Prozent vor. „Wir wollen ja eine Vielfalt in Nottuln haben.“
Dr. Thönnes erläutert in diesem Zusammenhang noch einmal den Begriff
„Anschubfinanzierung“ am Beispiel der Kinder-Kunst-Garage von Katja Enseling:
„Wir wollen keine gleichartigen Projekte fördern.“
Beschlussvorschlag:
Es wird beschlossen, beide Anträge zu
jeweils zu 50 Prozent zu fördern. Es handelt sich hierbei um eine einmalige
Förderung.