Beschluss: einstimmig angenommen

Frau Block informiert, dass die Beratung des Nachtragshaushaltes am 20.09.2022 und der Beschluss in der Ratssitzung am 27.09.2022 erfolgen werden. Somit könne der beratende Nachtragshaushalt nicht mit der Einladung zur Ratssitzung zur Verfügung gestellt werden. Dies erfolge zeitnah nach der Beratung im Haupt- und Finanzausschuss. Weiterhin erläutert sie die Hauptgründe zur Erstellung des Nachtragshaushaltes. Eine Nachtragspflicht liege vor, wenn bisher nicht veranschlagte Investitionen den Betrag von 100 T€ übersteigen. Dies betreffe die neu veranschlagte Investition für die OGS-Kita an der Martinus Grundschule in Höhe von 1,7 Mio. €. Eine weitere Nachtragspflicht entstehe, wenn sich das Jahresergebnis gegenüber dem Planansatz um 250 T€ verschlechtere. Das ergebe sich aus der Anpassung an die Gewerbesteuerentwicklung in Höhe von 1,9 Mio. €. Die aktuelle Prognose der Gewerbesteuer verfehle den Planansatz um jetzt noch 1,8 Mio. €. Weiterhin informiert sie, dass die Verwaltung wegen fehlender Unterbringungsmöglichkeiten den Bau einer Flüchtlingsunterkunft (2,5 Mio. €) vorschlage. In diesem Zusammenhang weist Frau Block auf das Wegfallen der Nachtragspflicht hin, wenn die Auszahlungen im Zusammenhang mit Maßnahmen zur Aufnahme und Unterbringung von Flüchtlingen anlässlich des Krieges in der Ukraine stehen. Ergänzend erläutert Frau Block die Berücksichtigung der in der Ratssitzung am 23.03.2022 beschlossenen überplanmäßigen Aufwendungen im Nachtragshaushalt. Mit dem Nachtragshaushalt könne auf der Ergebnisseite das Konsolidierungsziel (jährliche Einsparung von 550 T€) eingehalten werden. Die in der Konsolidierungsvereinbarung festgelegte maximale Höhe der Kreditaufnahme (5,0 Mio. €) werde überschritten. Rechnerisch sei im Nachtragshaushalt eine Kreditermächtigung in Höhe von 9,0 Mio. € möglich. Die Verwaltung schlage eine Ermächtigung von 8,0 Mio. € vor. Frau Block unterstreicht, dass eine Kreditermächtigung nicht mit einer tatsächlichen Geldaufnahme verbunden sei, sondern der Sicherstellung der Liquidität diene. Große Sorge bereitet der Kämmerin die Entwicklung der Gewerbesteuer. Bei einem positiven Verlauf werde die Kreditermächtigung in dieser Höhe nicht benötigt. Eine nachträgliche Kreditermächtigung für bereits beschlossene Maßnahmen sei nicht mehr möglich.


Beschluss:

Der eingebrachte Entwurf der Nachtragshaushaltssatzung 2022 wird mit den entsprechenden Anlagen zur Vorbereitung der Beschlussfassung an den Haupt- und Finanzausschuss verwiesen.