Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die
als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übernahme der
Finanzbuchhaltung gem. § 94 Abs. 1 GO NW für den Zweckverband Mobilität
Münsterland ab dem 01.01.2023 wird beschlossen.