Ohne Aussprache ergeht folgender Bschluss:
Beschluss:
Ein
Verfahren für die Teilaufhebung des bestandskräftigen Bebauungsplanes Nr. 84 „Appelhülsen
Nord II“ und die 87. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilaufhebung
Appelhülsen Nord II“ im Parallelverfahren für das Plangebiet wird eingeleitet.
(Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)