Ohne Aussprache ergeht folgender Bschluss:


Beschluss:

Ein Verfahren für die Teilaufhebung des bestandskräftigen Bebauungsplanes Nr. 84 „Appelhülsen Nord II“ und die 87. Änderung des Flächennutzungsplanes „Teilaufhebung Appelhülsen Nord II“ im Parallelverfahren für das Plangebiet wird eingeleitet. (Hier: Aufstellungsbeschluss gem. § 2 Abs. 1 BauGB)