Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 18, Nein: 5, Enthaltungen: 3

Im Nachgang zur Ausschuss-Sitzung informiert Frau Breuksch bei einer Umsetzung der Variante 3 (Aufhebung der Konzentrationszonen) über die rechtlichen Gegebenheiten bezüglich der Öffentlichkeitsbeteiligung, des Aufhebungsverfahrens und der rechtlichen Möglichkeiten seitens des Rates.

Ratsherr Rulle verdeutlicht, dass es eine wichtige Entscheidung und der richtige Weg sei, die Windenergie nach vorne zu bringen. Für die beiden Verfahren „Ausweisung über Konzentrationszonen“ oder „Einzelfallentscheidung“ gebe es Argumente. Er habe jedoch große rechtliche Zweifel, an den Planungen aus der Vergangenheit festzuhalten und plädiert für die Aufhebung der Konzentrationszonen und für die Einzelfallgenehmigung.

Ratsherr Van de Vyle stimmt der Aufhebung der Konzentrationszonen nicht zu. Mit einer Aufhebung werden Transparenz und Öffentlichkeit verloren gehen.

Rarsherr Hülsken werde dem Beschlussvorschlag nicht zustimmen. Er weist auf die 1.000-Meter-Abstandsregelung hin, die rechtlich seitens des Bundes wirkungslos werden könnte. In diesem Zusammenhang bemängelt er eine unkontrollierte Ansiedlung von Windkraftanlagen und den Verzicht der gemeindlichen Planungshoheit.

In die Planung von Konzentrationszonen sollte keine weitere Energie gesteckt werden, so Ratsherr Dr. Geuking. Die juristischen Regelungen seien zu unsicher.

Ratsherr Gausebeck steht für die Aufhebung der Konzentrationszonen. Das Ziel der Gemeinde sei die Klimaneutralität bis zum Jahr 2030. Es müssen mehr Windkraftanlagen entstehen, wobei die Bevölkerung einzubinden sei.

Ratsfrau Dr. Diekmann schließt sich dem Beschlussvorschlag an. Es sei wichtig, möglichst schnell neue Windkraftanlagen zu bauen, um die Klimaziele und die Unabhängigkeit von Energie-Importen zu erreichen. Mit dem Ausbau von Windkraftanlagen könne die Gemeinde, auch mit der Beteiligung der Bürger vor Ort, Geld verdienen.

Ratsherr Dammann weist auf die sehr starke Reglementierung beim Bau von Windkraftanlagen hin. Eine Verdoppelung der Windkraft auf dem Gemeindegebiet werde schwierig.

Ratsherr Gesmann unterstreicht die Bürgerbeteiligung, verbunden mit einer hohen Transparenz der Prozesse. Er möchte an der Planung der Konzentrationszonen festhalten, da ansonsten die Steuerungsmöglichkeiten der Gemeinde, wie z.B. die Abstandsregelungen, wegfallen würden. Windkraftanlagen in der Nähe von Wohngebieten seien mit Ängsten und zusätzlichen Belastungen der Bürger verbunden. Er schlägt vor, eine Weißflächenanalyse zu erarbeiten, um für die Bürger Transparenz zu schaffen.

Der Bürgermeister erklärt, dass die Verwaltung nicht leichtfertig den einen Weg mit dem anderen austauschen wolle. Es seien über einen langen Zeitraum Überlegungen angestellt worden, inwieweit die Windkraft, verbunden mit einem unaufwändigen Weg, ermöglicht werden könne.


Beschluss:

Der Beschluss des Rates zur 79. Änderung des Flächennutzungsplanes „Konzentrationszonen Windenergie“ (VL 039/2018) vom 29.05.2018 wird aufgehoben.