Herr Kohaus erklärt auf Nachfrage, dass durch den Wegfall der Buchhaltung für Havixbeck personelle freie Spitzen für die Übernahme der Finanzbuchhaltung des Zweckverbands Mobilität Münsterland bestehen. Ratsherr Upmann bewertet den Stundensatz als zu gering. Herr Kohaus informiert, dass die Stundensätze für eine öffentliche Körperschaft genommen werden, die sich an den Vorgaben des GkG NRW (Gesetz über kommunale Gemeinschaftsarbeit) orientieren. Der marktübliche Stundensatz sei höher.
Beschluss:
Die
als Anlage beigefügte öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Übernahme der
Finanzbuchhaltung gem. § 94 Abs. 1 GO NW für den Zweckverband Mobilität
Münsterland ab dem 01.01.2023 wird beschlossen.