Beschluss: einstimmig angenommen

 

 

8.3

 

Vereinfachte Änderung des Bebauungsplans Nr. 103  „Südwestlich der Appelhülsener Str. II“ gemäß § 13 BauGB.

Hier: Verschiebung der nordwestlichen Baugrenze auf dem Grundstück Appelhülsener

Straße 16.

Vorlage 261/2005

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 7 beigefügt.

 

Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

Die Verschiebung der nordwestlichen Baugrenze um 1,00 m gemäß beiliegendem Planausschnitt des Bebauungsplanes Nr. 103  „Südwestlich der Appelhülsener Str. II“ wird als Satzung beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen