Sitzung: 08.11.2005 Rat
Beschluss: einstimmig angenommen
8.3 |
Vereinfachte Änderung des
Bebauungsplans Nr. 103 „Südwestlich
der Appelhülsener Str. II“ gemäß § 13 BauGB. Hier: Verschiebung der
nordwestlichen Baugrenze auf dem Grundstück Appelhülsener Straße
16. Vorlage 261/2005 |
Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 7
beigefügt.
Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Die Verschiebung der nordwestlichen
Baugrenze um 1,00 m gemäß beiliegendem Planausschnitt des Bebauungsplanes Nr.
103 „Südwestlich der Appelhülsener Str.
II“ wird als Satzung beschlossen.
Abstimmungsergebnis: |
|
einstimmig
angenommen |