Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Herr Uphoff informiert den Ausschuss, dass an gleicher Stelle bereits eine Heckenanpflanzung auf einem Grundstück der Kirche geplant ist.

Frau Dr. Quadt-Hallmann führt an, dass sich die entsprechende Fläche nicht im Gemeindebesitz befindet, sodass sich eine Entscheidung erübrigt.  


Beschlussvorschlag:

Die Verwaltung hat den Antrag nach §34 GO NRW zur Kenntnis genommen. Da an der besagten Stelle die Entwicklung von naturnahen Säumen favorisiert wird, und die benötigte Fläche nicht zur Verfügung steht, wir der Antrag abgelehnt.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: