Sitzung: 10.05.2022 Rat
Beschluss: einstimmig angenommen
Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0
Vorlage: 048/2022
Eine Aussprache erfolgt nicht.
Beschlussvorschlag:
Für die Gemeinde Nottuln liegen die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses 2021 nach § 50 KomHVO i. V. m. § 116a (1) GO NRW vor. Es wird beschlossen, von der größenabhängigen Befreiung im Zusammenhang mit der Erstellung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2021 Gebrauch zu machen.