Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 29, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Eine Aussprache erfolgt nicht.


Beschlussvorschlag:

Für die Gemeinde Nottuln liegen die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses 2021 nach § 50 KomHVO i. V. m. § 116a (1) GO NRW vor. Es wird beschlossen, von der größenabhängigen Befreiung im Zusammenhang mit der Erstellung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2021 Gebrauch zu machen.


Abstimmungsergebnis: