Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Die Gemeinde macht seit zwei Jahren Gebrauch von der größenabhängigen Befreiung im Zusammenhang mit der Erstellung des Gesamtabschlusses. Insbesondere, weil der Gesamtabschluss nicht als Steuerungsmittel genutzt wird und auch sonst kein Mehrwert dessen ermittelt werden kann.


Beschlussvorschlag:

Für die Gemeinde Nottuln liegen die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses 2021 nach § 50 KomHVO i. V. m. § 116a (1) GO NRW vor. Es wird beschlossen, von der größenabhängigen Befreiung im Zusammenhang mit der Erstellung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2021 Gebrauch zu machen.


Abstimmungsergebnis: