Zu Beginn der Beratung verlässt Herr Dammann aufgrund seiner Befangenheit das Gremium.

Die UBG-Fraktion fragt, warum die Gemeinde Nottuln nicht von seinem Vorkaufsrecht Gebrauch gemacht hat und keine Veränderungssperre verhängt wird. Das Gebäude Ascheberg´sche Kurie ist nicht als Vergleichsgebäude zu sehen. Als Vergleichsgebäude ist das Gebäude direkt nebenan zu sehen. Die Sichtachse zur St.-Martinus-Kirche wird dauerhaft verbaut. An der Stelle wünscht sich die UBG ein technisches Rathaus.

Herr Rulle antwortet hierzu, dass das Grundstück an den neuen Eigentümer verkauft wurde.

Herr Dr. Thönnes ergänzt, dass er Interesse an dem Grundstück gezeigt habe. Sicherlich ist es möglich eine Veränderungssperre zu verhängen.

Frau Mütherig ergänzt, dass es die Absicht ist, mit dem Bauherrn einen weichen Weg zu gehen. Dies ist über den mobilen Baukulturbeirat möglich, um mit dem Bauherrn in ein Gespräch zu kommen. Alle anderen rechtlichen Möglichkeiten bleiben offen.

Die UBG-Fraktion äußert den Wunsch, dass an der Stelle im Ort in einer Neubebauung gewerbliche Flächen vorzusehen sind, um dem Ortskern Lebendigkeit zu geben. Herr Dr. Thönnes schließt sich dem an, dass eine Gewerbeansiedlung an dem Standort der richtige Weg ist. Ein gesundes Wohnen kann er sich aufgrund der Lärmbelästigung nicht vorstellen.

Frau Mütherig ergänzt, dass es Aufgabe des mobilen Baukulturbeirates ist, unter Öffentlichkeitsbeteiligung eine Entwicklung voranzutreiben. Bislang ist seitens des Bauherrn ein Referenzgebäude nicht festgelegt. Dementsprechend sind die geplanten Gebäudehöhen ggf. noch anzupassen.

Die SPD-Fraktion warnt, sollte die geplante Bebauung ermöglicht werden, dass dann Folgebauwerke entstehen werden, die dieses Bauvorhaben als Referenzgebäude für sich in Anspruch nehmen. Ein solches massives Bauvorhaben ist gestalterisch an der Stelle nicht zu tolerieren. Auch wird die Gefahr gesehen, dass bei einer Wohnnutzung in dem geplanten Gebäude die Nutzbarkeit des Kastanienplatzes für Veranstaltungen nicht mehr gegeben ist. Insbesondere auch durch den Lärm zum Beispiel der Kirmes oder des Martinimarktes. Die SPD-Fraktion möchte auch ohne Votum des mobilen Baukulturbeirates, dass das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilt wird. Herr Johann Conrad Schlaun würde sich im Grabe umdrehen.

Frau Mütherig antwortet hierzu, dass es wichtig ist, parallel ein langfristiges Entwicklungskonzept voranzutreiben. Frau Mütherig informiert den Ausschuss, dass zunächst das vom Bauherrn noch zu benennende Referenzgebäude für eine Bewertung nach § 34 Baugesetzbuch abzuwarten ist, bevor das gemeindliche Einvernehmen zu prüfen ist. Als weitere Genehmigung ist eine denkmalrechtliche Erlaubnis erforderlich, die zeigt, inwieweit die geplante Bebauung ausreichend rücksichtsvoll zu den ihn umgebenden Denkmälern ist. Selbstverständlich ist es möglich, das gemeindliche Einvernehmen bereits jetzt schon zu versagen, allerdings ist die entscheidende Baugenehmigungsbehörde der Kreis Coesfeld. Der mobile Baukulturbeirat kann durch seine Arbeit den Prozess unterstützen. Der Baukulturbeirat bewertet die Gebäudehöhe, die Größe des geplanten Gebäudes, das Maß der Nutzung der Fläche, usw.. Über diese Beratungspunkte kann der Baukulturbeirat mit dem Bauherrn und der Politik in den direkten Austausch gehen.

Die CDU-Fraktion richtet die Frage an den Ausschuss, ob an der Stelle im Nottulner Ortskern eine solche massive Bebauung durch die Politik zugelassen werden darf. Die CDU-Fraktion wünscht sich an der Stelle zur Entscheidung dieser Frage die Unterstützung des mobilen Baukulturbeirates.

Die FDP-Fraktion wirbt darum, dass bereits heute dem geplanten Bauvorhaben eine Absage zu erteilen ist. Die geplante Bebauung ist weder ortsverträglich, noch wird eine Gewerbeentwicklung berücksichtigt und voraussehbar wird es Probleme mit den zukünftigen Bewohnern hinsichtlich des als Veranstaltungsfläche genutzten Kastanienplatzes geben.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen gibt zu bedenken, ob bei einer Nutzung der Fläche für ein neues Rathaus auch die gleichen Bedenken gegen das Projekt zu erfolgen hätten. Wünschenswert ist sicher eine gewerbliche Nutzung im Erdgeschoss. Um eine solche Planung zu betreiben bedarf es im Vorfeld allerdings immer eines gewerblichen Nutzers. Das Votum des mobilen Baukulturbeirates ist der richtige Weg, um mit dem Bauherrn diese Fragestellungen zu erörtern.

Herr Rulle fasst zusammen, dass alle Beteiligten sich gegen die Planung ausgesprochen haben. Er schlägt vor bereits zum jetzigen Zeitpunkt zu beschließen, dass die Gemeinde Nottuln das gemeindliche Einvernehmen nicht erteilten sollte und der Bauaufsichtsbehörde die negative Stellungahme hierzu zusenden soll. Es ist nicht sinnvoll erst den mobilen Baukulturbeirat um ein Votum zu bitten und dann doch negativ zu entscheiden.

Die SPD-Fraktion schließt sich dem an. Die Beauftragung des mobilen Baukulturbeirates würde nur unnötige Kosten verursachen. Eine negative Stellungnahme an die Bauaufsichtsbehörde ist das richtige Signal an den Bauherren, dass es sich nicht um das richtige Projekt handelt.

Frau Mütherig erläutert zu den Kosten, dass diese nur geschätzt werden konnten. Insbesondere ist nicht abzusehen, ob es bei der Einberufung und Beratung einer Sitzung bleiben kann oder nicht. Von den dargestellten Kosten werden 50 % aus Mitteln des Landschaftsverbandes gefördert.

Herr Rulle weißt den Ausschuss darauf hin, dass die Kostenfrage für die Sachentscheidung nicht förderlich ist und schlägt vor zur Abstimmung zu kommen.


Geänderter Beschluss:
Die Verwaltung erteilt eine negative Stellungnahme im Rahmen des Gemeindlichen Einvernehmen an die Bauaufsichtsbehörde.

Ja 4  Nein 6  Enthaltungen 11

 

Beschluss:









 

 


Abstimmungsergebnis: