Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 3, Enthaltungen: 1

Herr Dammann nimmt wieder an der Gremienberatung teil.

Die FDP-Fraktion erläutert zu der Vorlage, dass eine landwirtschaftliche Fläche vom Antragsteller dazugekauft wurde. Aus dem Grunde sollten die hinteren Grundstücke von einer Bebauung freigehalten werden. Eine ungeplante Wohnbebauung im Außenbereich hält die Fraktion nicht für sinnvoll.

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen äußert den Wunsch, dass die Politik dem großen Druck auf dem Wohnungsmarkt gerecht werden sollte. An der Stelle sollte sicherlich keine Bebauung bis an die hintere 3-m-Grenze erlaubt werden. Aber ein Anbau an die vorhandene Bebauung sollte den Eigentümern ermöglicht werden. Und zwar nicht nur dem Antragsteller, sondern auch den gleichgearteten Konstellationen der Nachbarn.

Frau Mütherig informiert den Ausschuss, dass diese Fragestellungen der Verwaltung bekannt sind. Es gibt allerdings politische Aufstellungsbeschlüsse aus dem Jahr 2017, die bislang nicht umgesetzt werden konnten. Es gilt vorrangig größere Wohngebiete zu entwickeln und die Priorisierung auf die großen wichtigen Entwicklungen zu richten.

Die CDU-Fraktion schlägt vor, dass die Verwaltung mit dem Instrument der Befreiungen arbeiten sollte. Es wird gefragt, ob diese kleineren Änderungsverfahren von Bebauungsplänen ggf. durch externe Büros geleistet werden könnten.

Frau Mütherig weist diesen Gedanken zurück, da auch die beauftragten externen Planungsbüros im Rahmen des Verfahrens begleitet werden müssen. Hierzu fehlen wie bereits beschrieben die Kapazitäten. Der Bauherr kann über eine Bauvoranfrage die planungsrechtliche Zulässigkeit mit einem Befreiungsantrag durch den Kreis Coesfeld als Baugenehmigungsbehörde prüfen lassen.

Die SPD-Fraktion wünscht sich, dass die Bearbeitung der Vielzahl der Einzelanfragen nicht zielführend ist und aus diesem Grund zurückgestellt werden. Die vielen kleinen Änderungsverfahren der Bebauungspläne lähmen jegliche perspektivische Entwicklung.

Herr Rulle fragt konkret, ob eine Realisierung für den Bauherren über eine Befreiung möglich ist.

Frau Mütherig erläutert, dass eine geringfügige Befreiung von der Baugrenze zu prüfen sei.   


Beschlussvorschlag:

Die Bürgeranregung wird zur Kenntnis genommen. Ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplans Nr. 13 „Nachtigallengrund“ wird nicht eingeleitet, da eine den örtlichen Verhältnissen angemessene bauliche Ausnutzbarkeit der Flächen bereits möglich ist.




 


Abstimmungsergebnis: