Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Abstimmung: Ja: 3, Nein: 21, Enthaltungen: 2

Ratsherr Bogus erläutert den Antrag der UBG-Fraktion, die ein Prozedere bei Baumaßnahmen einführen möchte. Ziel sei, vor Beginn einer Baumaßnahme erste Kostenschätzungen von der Verwaltung zu erhalten, um die finanzielle Belastbarkeit, wie z.B. die künftige Preisentwicklung, in Verbindung mit dem Gemeindehaushalt und einer eventuell notwendigen Deckelung der Gesamtkosten abschätzen zu können. Mit dieser Vorgehensweise möchte die UBG die Verwaltung unterstützen, da aus Fehlern gelernt werden müsse. Die Ratsherren Rutenbeck und Rulle sprechen der Verwaltung ihr Vertrauen aus. Aus Schaden werde man klug, ergänzt Ratsherr Rulle, der von einem sorgfältigen Umgang mit Kostenkalkulationen in der Verwaltung ausgehe. Ratsherr Walter unterstreicht, dass Misstrauen nicht zielführend sei. Einen grundsätzlichen Maßnahmenkatalog dahingehend zu erarbeiten, wie die Verwaltung vorzugehen habe, trage er nicht mit. Der Lernprozess sei vorhanden, so Ratsherr Dammann, der mit jeder neuen Baumaßnahme neue Diskussionen verbindet, um neue Wege zu finden. Der Bürgermeister führt aus, dass er die Diskussionspunkte in der Beschlussvorlage sehr ernst nehme. Da Baumaßnahmen immer einmalig seien, könne er den Nutzen nicht einschätzen, inwieweit sich individuelle Vorgehensweisen mit einem allgemein verbindlichen Raster festzurren lassen. Ratsherr Hofacker hebt hervor, dass es wichtig sei, Verfahren zu manifestieren.


Beschluss:

Beschlussvorschlag der UBG-Fraktion:

 

  1. Die Verwaltung erstellt in Zusammenarbeit mit den Nutzern ein qualifiziertes Raumprogramm oder eine gleichwertige Unterlage.
  2. Das Raumprogramm wird von der Verwaltung mit Hilfe von Baukosten-Katalogen (BKI) mit Preisen versehen und spätestens mit der Einladung zum Ausschuss für Planen und Bauen den im Rat vertretenen Fraktionen zur Verfügung gestellt.
  3. Der Gemeinderat bzw. der Haupt- und Finanzausschuss wird auf der Grundlage der Empfehlungen des Ausschusses für Planen und Bauen über die grundsätzliche Realisierbarkeit und den Zeitpunkt des Baubeginns entscheiden. Gleichzeitig wird darüber entschieden, ob die Gesamtbaukosten gedeckelt werden und ob ein externes Planungsbüro eingeschaltet werden sollte.