Beschluss: zur Kenntnis genommen

Ratsherr Hofacker verdeutlicht die Nachteile künftiger Baulandentwicklungen ,die aufhören müssten.


Beschluss:

 

Die Verwaltung schlägt folgendes standardmäßiges Vorgehen beim Grunderwerb mit dem Ziel der Wohnbaulandentwicklung vor:

1.    Residuale Ermittlung des Ankaufspreises:

Bodenrichtwert – Flächenabzüge – Folgekosten – Erschließung – Ausgleich/Ersatz – Risikopuffer = Ankaufspreis

2.    Aufstellung einer Vorkaufsrechtssatzung nach § 25 BauGB für das Plangebiet

3.    Grunderwerbsverhandlungen zum fixen Ankaufspreis; ggf. auf Grundlage eines ersten städtebaulichen Entwurfs, aber ohne Aufstellungsbeschluss

4.    „Beschleunigungszuschlag“ für diejenigen, die sich zügig zum Verkauf an die Gemeinde entschließen

5.    Option für die Verkäufer, nach Abschluss der Bauleitplanung im Wege eines Vorkaufsrechts Baugrundstücke (auch Eigentumswohnungen) von der Gemeinde (zurück) zu erwerben

6.    Bauleitplanverfahren, wenn mindestens 70 % der Planfläche im Eigentum der Gemeinde liegen; bei Änderungen von Bestandsbebauungsplänen können Einzelfallentscheidungen notwendig sein

7.    Einführung von Bauverpflichtungen über Kaufverträge

8.    Auswahl der Käufer:innen über Vergabekriterien und/oder Konzeptvergabe z.B. bei MFH

9.    Option für Grundstückskäufer:innen, den Ankaufspreis z.B. durch Sicherstellung eines bestimmten KfW-Standards am Bau zu senken (Punktesystem o.ä.)

Die Verwaltung wird beauftragt dieses Vorgehen bei zukünftigen Grundstückskäufen zu berücksichtigen.