Ratsherr Hofacker verdeutlicht die Nachteile künftiger Baulandentwicklungen ,die aufhören müssten.
Beschluss:
Die
Verwaltung schlägt folgendes standardmäßiges Vorgehen beim Grunderwerb mit dem
Ziel der Wohnbaulandentwicklung vor:
1. Residuale Ermittlung des
Ankaufspreises:
Bodenrichtwert – Flächenabzüge –
Folgekosten – Erschließung – Ausgleich/Ersatz – Risikopuffer = Ankaufspreis
2. Aufstellung einer Vorkaufsrechtssatzung
nach § 25 BauGB für das Plangebiet
3. Grunderwerbsverhandlungen zum fixen
Ankaufspreis; ggf. auf Grundlage eines ersten städtebaulichen Entwurfs, aber
ohne Aufstellungsbeschluss
4. „Beschleunigungszuschlag“ für
diejenigen, die sich zügig zum Verkauf an die Gemeinde entschließen
5. Option für die Verkäufer, nach
Abschluss der Bauleitplanung im Wege eines Vorkaufsrechts Baugrundstücke (auch
Eigentumswohnungen) von der Gemeinde (zurück) zu erwerben
6. Bauleitplanverfahren, wenn mindestens
70 % der Planfläche im Eigentum der Gemeinde liegen; bei Änderungen von
Bestandsbebauungsplänen können Einzelfallentscheidungen notwendig sein
7. Einführung von Bauverpflichtungen
über Kaufverträge
8. Auswahl der Käufer:innen über
Vergabekriterien und/oder Konzeptvergabe z.B. bei MFH
9. Option für Grundstückskäufer:innen,
den Ankaufspreis z.B. durch Sicherstellung eines bestimmten KfW-Standards am
Bau zu senken (Punktesystem o.ä.)
Die
Verwaltung wird beauftragt dieses Vorgehen bei zukünftigen Grundstückskäufen zu
berücksichtigen.