Sitzung: 01.02.2022 Ausschuss Planen und Bauen
Beschluss: Keine weitere Beratung dieser Vorlage
Vorlage: 114/2021/1
Die UBG
erläutert, dass es für die Fraktion von großer Bedeutung sei, eine erste
Kostenschätzung seitens der Verwaltung vor Beginn einer Baumaßnahme zu
bekommen, um abschätzen zu können, ob diese Maßnahme vor dem Hintergrund des
Gemeindehaushaltes tragbar und ob eine Deckelung der Gesamtbaukosten von Nöten
sei.
Die FDP äußert
Bedenken dazu, da so ein Prozedere zum einen ein Verfahren verzögere und zum
anderen verteuern könne. Zudem liege die Verantwortung für eine
Kostenobergrenze bei den politischen Gremien. Es müsse ein natürliches
Vertrauen in die Verwaltungsarbeiten geben.
Die SPD
stimmt der FDP im Ergebnis zu. Die Fraktion erläutert, dass es wichtig sei,
dass die Politik gut informiert werde. Ein solch vorgeschlagenes Prozedere sei
nicht notwendig, wenn es eine gut funktionierende Kommunikation zwischen
Politik und Verwaltung gebe. Aufgrund dessen sei sowohl der Beschlussvorschlag
der UBG als auch der der Verwaltung obsolet. Die Politik müsse der Verwaltung
Ziele vorgeben und sei nicht für die Überprüfung einzelner Schritte, sondern
der Ergebnisse zuständig. Es sei wichtig, dass es langfristig eine Projektliste
gebe, die auch im Haushalt abgebildet werden solle.
Die Fraktion
Bündnis 90/ Die Grünen schließt sich dem an und erläutert, dass die Arbeit an
der Kommunikation zwischen Verwaltung und Politik eine zentrale Stellschraube
sei. Des Weiteren möchte die Fraktion dafür werben, dass die Verwaltung
Vorlagen schreibt, in denen alle zentralen Informationen niedergeschrieben sind,
damit die Politik über eine fundierte Entscheidungsgrundlage verfüge.
Die CDU
stimmt den Vorrednern zu und erklärt, dass weder der Beschlussvorschlag der
UBG, noch der, der Verwaltung notwendig sei. Die Verwaltung sei durch diese
Diskussion zusätzlich für das Thema sensibilisiert worden.
Die UBG
schlägt folgende Beschlussänderung vor:
Bei allen Hochbaumaßnahmen
der Gemeinde, deren reinen Baukosten (KG 300 und KG 400) die 100.000
Euro-Grenze überschreiten, ist zukünftig folgendermaßen zu verfahren:
- Die Verwaltung erstellt in
Zusammenarbeit mit den Nutzern ein qualifiziertes Raumprogramm oder eine
gleichwertige Unterlage.
- Das Raumprogramm wird von der Verwaltung
mit Hilfe von Baukosten-Katalogen (BKI) mit Preisen versehen und
spätestens mit der Einladung zum Ausschuss für Planen und Bauen den im Rat
vertretenen Fraktionen zur Verfügung gestellt.
- Der Gemeinderat bzw. der Haupt- und
Finanzausschuss wird auf der Grundlage der Empfehlungen des Ausschusses
für Planen und Bauen über die grundsätzliche Realisierbarkeit und den
Zeitpunkt des Baubeginns entscheiden. Gleichzeitig wird darüber entschieden,
ob die Gesamtbaukosten gedeckelt werden und ob ein externes Planungsbüro
eingeschaltet werden sollte.
Abstimmungsergebnis:
Ja 1 Nein 11 Enthaltung 0, mehrheitlich abgelehnt
Der
Bürgermeister zieht auf Basis des sich in der Diskussion abzeichnenden Tenors
den Beschlussvorschlag der Verwaltung zurück, sodass keine weitere Beratung
dieser Vorlage erfolgt.
Beschluss:
Keiner