Beschluss: Keine weitere Beratung dieser Vorlage

Die UBG erläutert, dass es für die Fraktion von großer Bedeutung sei, eine erste Kostenschätzung seitens der Verwaltung vor Beginn einer Baumaßnahme zu bekommen, um abschätzen zu können, ob diese Maßnahme vor dem Hintergrund des Gemeindehaushaltes tragbar und ob eine Deckelung der Gesamtbaukosten von Nöten sei.

Die FDP äußert Bedenken dazu, da so ein Prozedere zum einen ein Verfahren verzögere und zum anderen verteuern könne. Zudem liege die Verantwortung für eine Kostenobergrenze bei den politischen Gremien. Es müsse ein natürliches Vertrauen in die Verwaltungsarbeiten geben.

Die SPD stimmt der FDP im Ergebnis zu. Die Fraktion erläutert, dass es wichtig sei, dass die Politik gut informiert werde. Ein solch vorgeschlagenes Prozedere sei nicht notwendig, wenn es eine gut funktionierende Kommunikation zwischen Politik und Verwaltung gebe. Aufgrund dessen sei sowohl der Beschlussvorschlag der UBG als auch der der Verwaltung obsolet. Die Politik müsse der Verwaltung Ziele vorgeben und sei nicht für die Überprüfung einzelner Schritte, sondern der Ergebnisse zuständig. Es sei wichtig, dass es langfristig eine Projektliste gebe, die auch im Haushalt abgebildet werden solle.

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen schließt sich dem an und erläutert, dass die Arbeit an der Kommunikation zwischen Verwaltung und Politik eine zentrale Stellschraube sei. Des Weiteren möchte die Fraktion dafür werben, dass die Verwaltung Vorlagen schreibt, in denen alle zentralen Informationen niedergeschrieben sind, damit die Politik über eine fundierte Entscheidungsgrundlage verfüge.

Die CDU stimmt den Vorrednern zu und erklärt, dass weder der Beschlussvorschlag der UBG, noch der, der Verwaltung notwendig sei. Die Verwaltung sei durch diese Diskussion zusätzlich für das Thema sensibilisiert worden.

Die UBG schlägt folgende Beschlussänderung vor:

Bei allen Hochbaumaßnahmen der Gemeinde, deren reinen Baukosten (KG 300 und KG 400) die 100.000 Euro-Grenze überschreiten, ist zukünftig folgendermaßen zu verfahren:

  1. Die Verwaltung erstellt in Zusammenarbeit mit den Nutzern ein qualifiziertes Raumprogramm oder eine gleichwertige Unterlage.
  2. Das Raumprogramm wird von der Verwaltung mit Hilfe von Baukosten-Katalogen (BKI) mit Preisen versehen und spätestens mit der Einladung zum Ausschuss für Planen und Bauen den im Rat vertretenen Fraktionen zur Verfügung gestellt.
  3. Der Gemeinderat bzw. der Haupt- und Finanzausschuss wird auf der Grundlage der Empfehlungen des Ausschusses für Planen und Bauen über die grundsätzliche Realisierbarkeit und den Zeitpunkt des Baubeginns entscheiden. Gleichzeitig wird darüber entschieden, ob die Gesamtbaukosten gedeckelt werden und ob ein externes Planungsbüro eingeschaltet werden sollte.

Abstimmungsergebnis: Ja 1 Nein 11 Enthaltung 0, mehrheitlich abgelehnt

Der Bürgermeister zieht auf Basis des sich in der Diskussion abzeichnenden Tenors den Beschlussvorschlag der Verwaltung zurück, sodass keine weitere Beratung dieser Vorlage erfolgt.


Beschluss:

Keiner


Abstimmungsergebnis: