Der Sachverhalt wird unter dem TOP A 8 zur Beratung herangezogen.
Eine Aussprache erfolgt nicht.
Beschluss:
Herr
Gemeinderechtsrat Stefan Kohaus wird mit Wirkung vom 01. April 2022 zum
weiteren Allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters gemäß § 68 GO bestellt
(erster Verhinderungsvertreter).
Herr
Gemeindeverwaltungsrat Benedikt Gellenbeck wird mit Wirkung vom 01. April 2022
zum weiteren Allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters bestellt (zweiter
Verhinderungsvertreter).