Beschluss: einstimmig angenommen

Der Sachverhalt wird unter dem TOP A 8 zur Beratung herangezogen.

Eine Aussprache erfolgt nicht.


Beschluss:

Herr Gemeinderechtsrat Stefan Kohaus wird mit Wirkung vom 01. April 2022 zum weiteren Allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters gemäß § 68 GO bestellt (erster Verhinderungsvertreter).

Herr Gemeindeverwaltungsrat Benedikt Gellenbeck wird mit Wirkung vom 01. April 2022 zum weiteren Allgemeinen Vertreter des Bürgermeisters bestellt (zweiter Verhinderungsvertreter).