Ratsherr Danziger möchte die Ermächtigungsübertragungen des Jahres 2021 in das Jahr 2022 heute nicht beschließen, da eine Diskussion im Haupt- und Finanzausschuss nicht möglich gewesen sei. Da der Gesamtbetrag 8,0 Mio. Euro betrage, müsse man sich vielleicht von der einen oder anderen Maßnahme verabschieden. Aufgrund des daraus resultierenden Beratungsbedarfs stellt er den Antrag auf den Verweis an den Haupt- und Finanzausschuss. Frau Block macht deutlich, dass die Übersicht der Übertragungen gemäß der Kommunalhaushaltsverordnung (§ 22) dem Rat zur Kenntnisnahme vorzulegen sei. Ratsherr Schulze Bisping hebt die Sinnlosigkeit nochmaliger Beratungen von bereits getroffenen Entscheidungen hervor. Alle Maßnahmen auf der Übertragungsliste seien zuvor beschlossen worden. Frau Block sieht keine Möglichkeit in das Zahlenwerk einzugreifen, da sich die Maßnahmen in der Umsetzung befänden. Der Betrag der Ermächtigungsübertragungen sei zu hoch, um den Sachverhalt nur zur Kenntnis zu nehmen, so Ratsherr Gausebeck. Es sei wichtig, sich diesen hohen Betrag durch eine Beratung im Haupt- und Finanzausschuss bewusst zu machen. Der Bürgermeister sagt zu, dieses Thema als Tagesordnungspunkt in einer der nächsten Sitzungen des Haupt- und Finanzausschusses aufgreifen zu wollen.


Beschluss:

Es werden Ermächtigungsübertragungen in Höhe von 7.990.669,33 € gebildet. Die daraus resultierenden Änderungen in den Ergebnis- und Finanzplänen der Haushaltsjahre 2022 bis 2025 werden in den Anlagen dargestellt und zur Kenntnis genommen.