Beschluss: mehrere Beschlüsse >> Niederschrift

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 1, Enthaltungen: 2

Frau Dr. Diekmann bittet Herrn Bartlett um Erläuterung des Unterschiedes eines Mobilitätskonzeptes und des heute nun zugrundeliegenden Themas Nahmobilitätskonzept.

Herr Bartlett stellt die Unterscheidung der beiden Konzepte dem Ausschuss detailliert dar.

Ein Nahmobilitätskonzept beinhaltet die nichtmotorisierte, individuelle Mobilität im räumlichen Nahbereich, also Verkehre, die vorzugsweise mit dem Fahrrad, zu Fuß, aber auch anderen Verkehrsmitteln wie Inlinern zurückgelegt werden.
Insbesondere die Infrastrukturen für diese Arten der Mobilität sollen Kernstücke bei der Betrachtung und der Erarbeitung eines Nahmobilitätskonzeptes, z.B. der Zustand der Radwege oder der Wegeführung, werden. Der Radfahrverkehr hat hierbei das größte Potential, den motorisierten Individualverkehr im innerörtlichen Verkehr zu ersetzen.

Ein Mobilitätskonzept hat u.a. die Zielsetzung nachhaltige Verkehrsmittel miteinander zu verknüpfen. Z.B. Radverkehr zum Bahnhof zu lenken, um dort mit dem Zug zur Arbeit zu pendeln, PKW-Fahrten zu einem P+R - Parkplatz zu leiten und Angebote und Infrastruktur hierfür zu entwickeln und umzusetzen.   

Ein Nahmobilitätskonzept beinhaltet nicht den ÖPNV. Weiterhin ist die Gemeinde Nottuln überwiegend nicht für die Planung des ÖPNV zuständig, dies obliegt der Zuständigkeit des Kreises Coesfeld.

Ziel der heute vorgeschlagenen Beauftragung zur Erstellung eines Nahmobilitätskonzeptes ist es, dass das beschlossene Ziel Klimaneutralität 2030 erreicht werden kann. Hierbei ist die Förderung des individuellen Nahverkehrs ein wichtiger Baustein. Das Nahmobilitätskonzept ist Fördervoraussetzung, um zur Umsetzung der erarbeiteten Maßnahmen entsprechende Mittel beantragen zu können.

In den folgenden Redebeiträgen der Ausschussmitglieder bestehen Zweifel hinsichtlich der Gültigkeit der herangezogenen Richtlinien. Auch besteht Unsicherheit unter den Ausschussmitgliedern, ob die seitens der Verwaltung dargestellten Informationen ausreichend sind, um heute einen Beschluss treffen zu können.

Herr von Stein formuliert hieraus seinen Antrag, dass der Tagesordnungspunkt aufgrund dessen in die nächste Sitzung verschoben werden sollte.

Nach weiterer Beratschlagung und Internetrecherche besteht überwiegende Einigkeit darüber, dass die zu berücksichtigenden Richtlinien bis zum 31.12.2024 gelten. 

Herr Dr. Thönnes und Herr Steimann weisen übereinstimmend darauf hin, dass eine Vertagung der Entscheidung einen erneuten Zeitverlust bedeuten würde. Aufgabe und Ziel ist der Ratsbeschluss, eine Klimaneutralität bis 2030 für Nottuln zu erreichen.

Herr Bartlett ergänzt, dass ein Mobilitätskonzept und ein Nahmobilitätskonzept untereinander zu Synergieeffekten führen können. Dies kann in der Folge auch zu Einsparungen bei der Umsetzung von Maßnahmen führen. Die Erstellung eines Nahmobilitätskonzeptes beruht auf einem Ratsbeschluss aus 2020. Heute zu beraten ist in der Folge nur die Beauftragung zur Umsetzung dieses Beschlusses.

Herr Krüger ergänzt auf Nachfrage, dass ihm zwar der Zustand aller Rad- und Fußwege bekannt ist, dies dem Fördermittelgeber allerdings egal sei. Für diesen ist Voraussetzung, dass ein aussagekräftiges Nahmobilitätskonzept vorliegen muss, um entsprechende Maßnahmen zu fördern.

 

Frau Dr. Diekmann stellt zunächst den in die Diskussion eingebrachten Beschlussvorschlag der UBG zur Abstimmung:

Der Tagesordnungspunkt wird in die Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Mobilität in den März 2022 vertagt.

Abstimmungsergebnis:

Ja 1  Nein 8  Enthaltung 3

mehrheitlich abgelehnt

 

 

 

 

 

 

 


Beschlussvorschlag:

1)    Die Verwaltung wird beauftragt, ein Nahmobilitätskonzept durch ein externes Planungsbüro erstellen zu lassen.

2)    Dazu soll kurzfristig eine Angebotsabfrage in die Wege geleitet, erhaltene Angebote verglichen und der Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter vergeben werden.

 

 

 

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: