Ratsherr Leufke beantragt, die TOPs 9.1 bis 9.8 en-bloc abstimmen zu lassen. Das Vorgehen wird einstimmig beschlossen.
Beschluss:
Die als Anlage beigefügte Satzungsänderung zur Beitrags- und Gebührensatzung
zur Wasserversorgungssatzung wird beschlossen und tritt zum 01.01.2022 in
Kraft.