2.

 

Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung sowie der Beschlussfähigkeit des Ausschusses für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen der Gemeinde Nottuln

 

 

Gegen 19:15 Uhr begrüßt der Ausschussvorsitzende am regulären Sitzungsort die erschienen Mitglieder des Ausschusses. Er stellt fest, dass form- und fristgerecht eingeladen wurde und dass der Ausschuss beschlussfähig ist.