6.2

 

Antrag auf Teilöffnung des Fußweges zwischen Münsterstraße und Wemhofstraße in Nottuln-Appelhülsen zur Erschließung des Flurstücks 204 durch den Grundstückseigentümer Münsterstraße 16

Vorlage 227/2005

 

Es wird festgestellt, dass zur Umsetzung von Bebauungsabsichten ein B-Plan-Verfahren erforderlich ist.

Der Ausschuss fasst nach kurzer Aussprache mit 16 Ja-, und drei Nein-Stimmen sowie einer Enthaltung den Beschluss:

 

Beschluss:

 

Der Bürgermeister wird beauftragt, mit den betroffenen Anliegern Gespräche zu führen, um festzustellen, ob die Anlieger der Münsterstraße (von der Bahnhofstraße bis zum Brulandbach) an der Aufstellung eines Bebauungsplanes interessiert sind.