Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Herr Rutenbeck schlägt vor, den Haushaltsplanentwurf zunächst nach den im Sachverhalt ausgewiesenen Produktbereichen seitenweise durchzugehen und im Anschluss über die nichtveranschlagten Positionen der Anlage zu beraten. Hiergegen regt sich kein Widerspruch.

03 Schulträgeraufgaben (Seite 25–32)

Der Produktbereich 03 Schulträgeraufgaben wird kurz beraten. Fragen der Ausschussmitglieder werden von Frau Block beantwortet.

Im Anschluss wird mehrfach das Engagement des Bistums für die örtliche Liebfrauenschule gelobt.

04 Kultur (Bereich Erwachsenenbildung) (Seite 33-36)

Keine Anmerkungen.

05 Soziale Leistungen (Seite 37-42)

Bei Beratung der Seite 39 weist Frau Block auf zwei Änderungen hin. Aufgrund zusätzlicher Ausgleichszahlungen für sogenannte Bestandsflüchtlinge erhöhen sich die Einnahmen in den Jahren 2021 bis 2024. Für die Jahre 2021 und 2022 betragen die Mehreinnahmen jeweils 310.000 Euro.

Im Gegenzug werden Mehrausgaben bei der Beteiligung an den Kosten der Unterkunft im SGB II Bereich (Erstattung an den Kreis Coesfeld) in Höhe von 36.000 Euro erwartet. Der angekündigte verstärkte Zuzug von Flüchtlingen ist nicht kalkulierbar.

Frau Block weist darauf hin, dass beide Positionen auf die Änderungsliste gesetzt werden.

Es folgt eine kurze Aussprache.

06 Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (Seite 43-48)

Der Produktbereich 06 wird kurz beraten. Aufkommende Fragen werden von Frau Block beantwortet.

Frau Block sagt zu, den Hinweis von Frau Theopold bezüglich der notwendigen Überarbeitung des Spielplatzkonzeptes an den Fachbereich 4 weiterzugeben.

Im Haushalt nichtveranschlagte Positionen

Frau Block weist darauf hin, dass 1.000 Euro für Ferienfreizeiten nicht gelistet wurden. Ebenso verhält es sich mit dem Antrag der Coesfelder Tafel, die 3.000 Euro begehren.

Im Rahmen der Aussprache weist Herr Gesmann darauf hin, dass im Ausschuss für Kultur, Sport und Ehrenamt über die freiwilligen Zuschüsse ausführlich diskutiert wurde und schlägt vor, bei den nichtveranschlagten freiwilligen Ausgaben analog zu verfahren.

Frau Block bestätigt auf Nachfrage von Herrn Gesmann, dass der Mietkostenzuschuss für A&QUA in Höhe von 5.000 Euro nicht mehr benötigt wird.

Herr Gellenbeck erläutert die Notwendigkeit einer 100% Bezuschussung der Schuldnerberatungsstelle in Höhe von 752 Euro.

Es ergeht folgender Beschluss:


Beschluss:

Die freiwilligen Leistungen im Bereich Bildung und Soziales inklusive des Antrages der Coesfelder Tafel und der Zuschüsse für die Ferienfreizeiten werden im Haushaltsjahr 2022 in jedem Fall zu 50% gefördert. Ausnahme ist die Schuldnerberatungsstelle, die zu 100% gefördert wird. Die freiwilligen Leistungen im Bereich Bildung und Soziales werden im Haushaltsjahr 2022 zu 100% gefördert, wenn für den Haushalt 2022 das Konsolidierungsziel, also die Ergebnisverbesserung um 550.000 Euro, erreicht wird. Der Mietkostenzuschuss für A&QUA in Höhe von 5.000 Euro ist hinfällig.

Die im Sachverhalt aufgeführten Produktbereiche werden vorbereitend für den Haupt- und Finanzausschuss und den Rat beraten und empfehlend beschlossen.


Abstimmungsergebnis: