Beschluss: einstimmig angenommen

Zum Sachverhalt führt Christian Driever einen Betriebskostenvergleich des Schulze Frenkings Hof auf, dessen Defizit der reinen Betriebskosten sich auf ca. € 30.000,00 beläuft.

Bei der Alten Amtmannei wäre eine Verfünfzehnfachung der Mieten/Betriebskostenpauschale von Nöten, um hier betriebskostendeckend zu sein.

Die Anpassung der Entgeltordnung für die beschriebenen Gebäude wurde im Jahre 2010 zuletzt angepasst.

Herr Danziger würde für die Verdoppelung der Entgelte bei gewerblich und kommerziell Nutzung plädieren.

Herr Walter sieht dies auch als eine Möglichkeit. Bei einer Verdoppelung der Entgelte auch für Vereine und Verbände würden die Musiktreibenden, wie z. B. die Blasmusikvereinigung, eine Verdoppelung der Gebühren erfahren.

Änderung des Beschlussvorschlages wurde einstimmig vorgenommen:

Die Entgeltordnungen für die Alte Amtmannei, den Schulze Frenkings Hof und die sonstigen Gemeindlichen Räume werden zum 01.01.2022 für die gewerbliche und private Nutzung angepasst und die jeweiligen Entgelte und Betriebskostenpauschalen verdoppelt.

Einstimmig angenommen.

Nach einer kurzen Sitzungsunterbrechung wurde der Beschluss dahingehend geändert:

Änderung des Beschlussvorschlage wurde einstimmig angenommen:

Die Entgeltordnungen für die Alte Amtmannei, den Schulze Frenkings Hof und die sonstigen Gemeindlichen Räume werden zum 01.01.2022 für die gewerbliche und private Nutzung – außer dem Musikunterricht - angepasst und die jeweiligen Entgelte und Betriebskostenpauschalen verdoppelt.

Einstimmig angenommen

 

 


Beschlussvorschlag:

 

 

Die Entgeltordnungen für die Alte Amtmannei, den Schulze Frenkings Hof und die sonstigen Gemeindlichen Räume werden zum 01.01.2022 für die gewerbliche und private Nutzung – außer dem Musikunterricht - angepasst und die jeweiligen Entgelte und Betriebs­kosten­pauschalen verdoppelt.