Beschluss: mehrere Beschlüsse >> Niederschrift

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Herr Laakmann eröffnet die Diskussion und bemerkt, dass dieses Thema seit Jahrzehnten diskutiert wird. Der Status quo mit der Schleife durch Nottuln-Süd ist nicht zukunftsfähig. Ein Schnellbus muss wie eine Bahnlinie gesehen werden – er muss schnell sein. Aus dem Grund kann die Linienführung nur erfolgen, wie sie vorgeschlagen ist.

Herr Dr. Friedrichsen mahnt an, dass vor einer Entscheidung zunächst eine Bürgerbeteiligung in der Arbeitsgruppe vereinbart war. Diese ist nicht erfolgt.

Herr Rutenbeck begründet dies mit der Notwendigkeit, dass wenn die Umsetzung noch bis zum 01. Januar erfolgen soll, mit einer Bürgerbeteiligung viel Zeit verloren gehen würde. Insb. für die Nutzer der Buslinie als Schnellbusverbindung.

Herr Dr. Thönnes fasst die Bedenken der Ausschussmitglieder zusammen. Die Regelung ist für zwei Jahre befristet und als Verkehrsversuch zu werten. Und es ist notwendig Ersatzmaßnahmen zu organisieren. Dies sollte durch ein Angebot durch den Bürgerbus abgedeckt werden. Ihm sind die Worte der Bürger wichtig, die die Busschleife bislang haben nutzen können, um in den Ortskern zu fahren. Wichtig ist es den Beschluss bzgl. der S60 zum Jahrsende umzusetzen.

Herr Gausebeck und Herr Laakmann entwickeln die Idee, dass diese Zulieferfahren durch die C85 mit Haushaltsmitteln in 2022 abzusichern sind. Hierfür sind zusätzliche 20.000,00 € einzukalkulieren. Andernfalls kann die Verwaltung den Wunsch für Zulieferfahren nicht im kommenden Jahr abdecken.

Herr Böker gibt zu bedenken, dass nicht nur Nottuln-Süd auf Zulieferfahren angewiesen ist - auch Nottuln-Nord, Fasanenfeld, Schapdetten.

Frau Dr. Diekmann schlägt vor, zwei Abstimmungen durchführen zu lassen. Zunächst erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Verwaltung.

 

Im Nachgang erfolgt die Abstimmung über den Beschlussvorschlag:

Der geplante Ansatz für den ÖPNV soll um 20.000,00 € aufgestockt werden.

Abstimmung:

12 x ja, eistimmig zugestimmt 

Frau Block wirft ein, dass es keinen Deckungsvorschlag gibt. Es ist vereinbart, dass nur dann eine Erhöhung möglich ist, wenn ein Deckungsvorschlag vorliegt. Dieser muss in der Sitzung des HFA vorgestellt werden. Den Vorschlag von Herrn Dr. Thönnes weist Frau Block zurück, dass mit dem Wegfall der Ortskernumgestaltung die nötigen Mittel zur Deckung eingespart werden. Diese Mittel sind investive Ausgaben und können nicht für lfd. Ausgaben eingesetzt werden.

 

 


Beschlussvorschlag:

1.    Das Einvernehmen mit der durch den Kreistag des Kreises Coesfeld am 29.09.2021 beschlossenen pilothaften Linienführung der S60 (SV-10-0326) wird erteilt.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, mögliche begleitende Maßnahmen (Errichtung von Fahrradabstellplätzen, Zubringerverkehre,…) unter Beteiligung der Bürgerschaft engmaschig zu evaluieren.

 

 

 

 


Abstimmungsergebnis: