Beschlussvorschlag:
Die als Anlage beigefügte Satzungsänderung zur Beitrags- und
Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung wird beschlossen und tritt zum
01.01.2022 in Kraft.
Die als Anlage beigefügte Satzungsänderung zur Beitrags- und
Gebührensatzung zur Wasserversorgungssatzung wird beschlossen und tritt zum
01.01.2022 in Kraft.