Eine Aussprache erfolgt nicht.
Beschluss:
Der Rat nimmt
den Sachstand zur Kenntnis und beschließt die 1. Fortschreibung des Straßen-
und Wegekonzept der Gemeinde Nottuln (Anlage 1) zur Sicherung der
Zuwendungsvoraussetzungen für eine Förderung des umlagefähigen Aufwandes der
nach § 8 Absatz 1 Satz 2 Kommunalabgabengesetz NRW (KAG) beitragsfähigen Straßenbaumaßnahmen.