Frau Wessel präsentiert den Gestaltungsentwurf.

Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen begrüßt die Planung, merkt jedoch folgendes an: Die Leitplanke zwischen dem Beginn des Rhode Parks und des Edeka-Marktes solle nach Möglichkeit entfernt oder eingegrünt werden. Der Haupteingang solle an die Heriburgsstraße verlegt werden, damit die Bürger aus der Ortsmitte über die Heriburgsstraße in den Park eintreten können. Der Name Franz-Rhode-Park soll erhalten bleiben. Zudem regt die Fraktion an, dass die Aktionsfläche in ihrer Orientierung flexibel gestaltbar sein soll, um beispielsweise eine Leinwand aufstellen zu können. Außerdem wird angeregt, Strom in den Park zu legen. Der Begriff der Trauerlichtung wird seitens der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen kritisch gesehen und es wird angeregt, den Begriff in einen „Ort der Besinnung“ zu ändern. Als letzter Punkt wird angeführt, dass im Generationenpark am Krankenhaus bereits eine Boulebahn installiert wurde und die Notwendigkeit einer zweiten Boulebahn geprüft werden solle.

Die CDU begrüßt die Planung der Bürgerstiftung. Die SPD schließt sich dem an.

Die UBG bittet, die Neugestaltung der Teichanlage zu Beginn der Umgestaltungsmaßnahmen durchzuführen. Zudem wird seitens der Fraktion der Nebeneingang Ost als problematisch angesehen, da dieser vermehrt von Radfahrern genutzt wird. Die Radfahrer werden mit diesem Eingang unmittelbar auf den Parkplatz des Edeka-Marktes geführt. Sollte dies beibehalten werden, so muss aus Sicht der Fraktion eine gesicherte Überfahrt über den Parkplatz vorhanden sein. Des Weiteren regt die Fraktion an, zwischen dem Haupteingang und dem Nebeneingang West eine weitere Laterne zu installieren. Die Fraktion merkt einen Fehler in der Präambel des Koordinationsvertrages an. Dieser wird von Herrn Kohaus korrigiert.

Frau Bisping-Weigand wirbt für eine personelle und finanzielle Unterstützung der Bürgerstiftung.

 

 


Beschlussvorschlag:

1. Der Vorentwurf zur Gestaltung des Franz-Rhode-Parks (Planungsbüro baumrausch GmbH, Bremen) wird zustimmend zur Kenntnis genommen (s. Anlage 1). Die Bürgerstiftung Nottuln kann die Planung zur Gestaltung und Entwicklung des Parks auf dieser Grundlage weiter fortführen. Die Planung wird spätestens mit Ausführungsreife dem Ausschuss für Planen und Bauen erneut zur Beratung und Entscheidung vorgelegt.

 

2. Der bestehende Koordinationsvertrag zwischen der Bürgerstiftung Nottuln mit der Gemeinde Nottuln regelt die Übertragung der Aufgaben zur Entwicklung des Franz-Rhode-Parks, zur Koordinierung von Aktivierungsideen und die Zusammenarbeit mit der Gemeinde Nottuln. Der Vertrag endet am 12.11.2021 und soll, unter Aufnahme eines Zusatzes bzgl. der Umsetzung der Planung, um zwei Jahre bis zum 12.11.2023 verlängert werden (s. Anlage 3)

 

 


Abstimmungsergebnis: