Die UBG erläutert, dass aus Fraktionssicht dieser Antrag bei der Deutschen Bahn gestellt werden solle. Der Bürgermeister erklärt, dass es bereits Gespräche zur Umsetzung eines solchen Warteraumes gegeben hat. Der Bahnhof Appelhülsen fällt bei der Deutschen Bahn in die sogenannte Kategorie fünf bis sechs, bei der solche Maßnahmen nicht vorgesehen sind.

Die SPD erkundigt sich, wie weit das Wartehäuschen von den Gleisen weg sei.

Die CDU regt an, die 90% Förderung in Anspruch zu nehmen und nicht darüber zu reden, warum dieser Antrag nicht sinnvoll sei.

Die FDP begrüßt den Beschlussvorschlag der Verwaltung.

Die CDU wirbt dafür, dass man erste Schritte für eine Mobilitätswende tun müsse und dies eine Option sei.

Die FDP erläutert, dass die Kosten für die Verkehrssicherungspflicht, die Gewährleistung der technischen Standards sowie die Unterhaltung des Wartehäuschens aus Fraktionssicht zu hoch seien. Die CDU entgegnet, dass es sich zunächst nur um einen Prüfauftrag an die Verwaltung handle.

Der Bürgermeister erklärt, dass verwaltungsseitig derzeit zum einen die Einrichtung eines WLAN-Netzes für den Bahnhof Appelhülsen in der Markterkundung sei und zum anderen Gespräche zur Anwerbung eines Foodtrucks geführt werden.  Es sei sinnvoll, zunächst die Erarbeitung des Mobilitätskonzeptes abzuwarten. Einen konkreten Zeitpunkt zu nennen, wann das Konzept fertig ist, ist derzeit schwer möglich, jedoch ist die Fertigstellung für das nächste Jahr angekündigt.

Die CDU hält an dem Beschlussvorschlag der Fraktion fest. Die Ausschussvorsitzende lässt über den Beschlussvorschlag der CDU abstimmen.


Beschluss:

1.       Die Gemeindeverwaltung nimmt Gespräche mit dem Zweckverband Nahverkehr Westfalen-Lippe (NWL) auf, um Fördermöglichkeiten für die Einrichtung eines beheizten Warteraums am Bahnhof Nottuln-Appelhülsen aus dem Infrastrukturförderprogramm zu prüfen.

2.       In diesem Zusammenhang erstellt die Gemeindeverwaltung eine Kostenschätzung für die Einrichtung und den Betrieb eines beheizten Warteraums. Die Kostenschätzung sollte ebenfalls geeignete Ausstattungsmerkmale zur Vermeidung von Vandalismusschäden enthalten, etwa identitätsbasierte Zugangssysteme oder Sicherheitskameras.

3.       Die Gemeindeverwaltung nimmt Kontakt zu lokalen Unternehmen auf und prüft die Bereitschaft, sich mit einem Sponsoring an der Einrichtung eines beheizten Warteraums, das entsprechend der Sponsoren gestaltet werden kann (s. Beispiel LVM in Münster), finanziell zu beteiligen, um eine mögliche Finanzierungslücke zu schließen.


Abstimmungsergebnis: