Beschluss: mehrere Beschlüsse >> Niederschrift

Der Bürgermeister hebt hervor, dass die Kommunalaufsicht des Kreises Coesfeld den Haushalt 2021 der Gemeinde Nottuln gewissenhaft analysiert und bewertet habe. Es habe einen Austausch mit dem Kreisdirektor und dem Büroleiter des Landrates stattgefunden, in dem deutlich wurde, dass die Haushaltskonsolidierung oberste Priorität haben müsse. Weiterhin werde seitens des Kreises angesichts der Unwägbarkeiten bei der konjunkturellen Entwicklung auch eine darüberhinausgehende Ertragsakquirierung für künftige Planungen begrüßt.
Der Bürgermeister schlägt vor, das Thema „Haushaltskonsolidierung 2022“ heute abschließend zu beraten und zu beschließen. Dazu ergeht seitens des Gremiums kein Widerspruch.

Frau Block erläutert die Eckpunkte des Konsolidierungsprozesses anhand einer Power-Point-Präsentation. Zielschiene sei das Erreichen einer schwarzen Null für das Jahresergebnis im Jahr 2026. Ausgehend von dem geplanten Jahresfehlbetrag 2021 (-1,9 Mio. €) müssen dafür pro Jahr 550 T€ eingespart werden. In Summe über fünf Jahre betrage die Gesamteinsparung 2,75 Mio. €. Dieser Betrag sei auch notwendig, um bis zum Jahr 2026 die Tilgung der Kredite (inkl. Kreditermächtigung aus dem Nachtragshaushalt 2020 = 1,4 Mio. € und aus dem Haushalt 2021 = 4,3 Mio. €) in voller Höhe aus eigener Kraft erwirtschaften zu können.
Jede weitere Kreditaufnahme gehe mit einem zusätzlichen Tilgungsbedarf einher. Um dennoch wichtige Projekte finanzieren und die Zeit bis zur Akquirierung von z.B. Einnahmen aus Baulandverkäufen überbrücken zu können, sei die Kreditaufnahme bis zum Jahr 2026 auf maximal 5,0 Mio. € zu begrenzen. Unter der Annahme von 1,7 Mio. € pauschalen Investitionsmitteln sowie einer Investitionstätigkeit in Höhe von 2,7 Mio. € pro Jahr, belaufe sich das Gesamtinvestitionsvolumen bis zum Jahr 2026 auf 13,5 Mio. €.
Frau Block informiert exemplarisch über sechs Investitionsprojekte (Grundschule Darup, Feuerwehr Nottuln, Neubau Bauhof, Feuerwehr Appelhülsen/Schapdetten/Darup, Brücke Stiftsplatz), die bereits schon ein Investitionsvolumen von 17,3 Mio. € ausmachen. Davon sei lediglich ein Betrag in Höhe von 3,9 Mio. € finanziert.
Weiterhin zeigt sie folgende Grundsätze für die Konsolidierung im konsumtiven und investiven Bereich auf:

Konsolidierungsmaßnahmen konsumtiv

        Alle Einnahme- und Ausgabepositionen kommen auf den Prüfstand.

        Alle kommunalen Einnahmen werden kostendeckend kalkuliert.

        Alle beeinflussbaren Aufwandspositionen werden pauschal um 10% reduziert.

        Alle freiwilligen Leistungen werden aus der Haushaltsplanung herausgenommen, bis das Gesamtkonsolidierungsziel erreicht ist.

        Sollte das jährliche Konsolidierungsziel in Höhe von 550 T€ nicht durch vorgenannte Maßnahmen erreicht werden, erfolgt eine entsprechende Anpassung der Steuersätze (Grundsteuer A, Grundsteuer B, Gewerbesteuer, Hundesteuer).

        Jährlich wird ein Konsolidierungsbonus in Höhe von 5% des erreichten „echten“ Konsolidierungsbetrages gebildet, der dann z.B. für freiwillige Leistungen durch politischen Beschluss verausgabt werden kann (max. 27.500 €/a).

Konsolidierungsmaßnahmen investiv

        Fördermittel sind kein Garant für die Umsetzung einer Maßnahme (Ausnahme: 100% Förderung); die Finanzierung des kommunalen Eigenanteils muss sichergestellt sein.

        Budgetbildung und -begrenzung für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen

        Die zwingend notwendigen Investitionen und deren Rangfolge werden nach der beigefügten Investitionsliste umgesetzt (siehe Anlage 3; Zusammenfassung der erweiterten Finanzplanung, VL025/2021).

Ratsherr Danziger ist erfreut, dass jetzt die aus seiner Sicht richtigen Schritte unternommen werden, zumal die SPD bereits seit längerer Zeit immer wieder die Notwendigkeit einer Haushaltskonsolidierung in den Fokus der Beratungen getragen habe. Die Vorschläge gehen in die richtige Richtung.

Ratsherr Schulze Bisping bewertet die statische Reihenfolge der Investitionen als falsch. Weiterhin möchte er wissen, ob mit der Streichung der freiwilligen Leistungen auch die Schulsozialarbeit entfalle.
Frau Block erklärt, dass es sich bei den klassischen, freiwilligen Leistungen um Zuschüsse an Vereine und Verbände handele (z.B. Kulturförderung, Musik, Sport, Schülerhaushalt). Diese betragen insgesamt rund 180 T€. Im Rahmen der Schulsozialarbeit liegen Arbeitsverträge vor, die zu bedenken seien. Hinsichtlich der Rangfolge der Investitionen weist Frau Block auf die bereits erfolgte Festlegung durch den Rat hin.

Ratsherr Rulle bedankt sich für die Ausführungen und stellt fest, dass der Konsolidierungsbeitrag im ersten Jahr sicherlich noch leicht zu erreichen sei. Mit jedem weiteren Jahr werden die Einsparungen schwieriger und weist damit auf zusätzliche Einnahmen hin, die notwendig seien, um tiefe Einschnitte zu vermeiden. Über die Priorisierung der Investitionen müsse weiterhin beraten werden, da die Festlegung bereits über zwei Jahre alt sei. Vor dem Hintergrund einer neuen Bundesregierung ab September müssen Veränderungen berücksichtigt werden.

Ratsherr Walter stimmt der Notwendigkeit der Konsolidierung zu. Er macht deutlich, dass das Konsolidierungsprocedere einer ständigen Veränderung ausgesetzt sei, was einer fortlaufenden Beobachtung bedürfe.

Ratsherr Danziger erklärt, über freiwillige Leistungen im Einzelfall entscheiden zu wollen. Die starre Investitionsliste möchte er nicht beschließen. Insofern sei der Beschlussvorschlag schwierig.
Der Bürgermeister stellt klar, dass die Investitionsliste (Anlage 3 der Beschlussvorlage) als Orientierung jedoch wichtig sei. Er schlägt vor, den Beschlussvorschlag dahingehend zu ändern, dass die anstehenden investiven Maßnahmen sich an der Reihenfolge, wie in Anlage 3 dargestellt, orientieren und umgesetzt werden. Dazu ergeht kein Widerspruch.

Ratsherr Dammann ergänzt, dass um die Thematik hart gerungen worden sei. Mit der Investitionsliste müsse man sich weiterhin beschäftigen. Investitionen in künftige Projekte, wie z.B. der Flächenankauf, müssen separat betrachtet werden.

Ratsherr Van de Vyle freut sich, dass alle interfraktionell an einem Strang ziehen. Die Kürzung freiwilliger Leistungen tue weh. Im Einzelfall müsse politisch noch diskutiert werden.

Für die Verwaltung dürfe die Konsolidierung nicht nur eine Sparmaßnahme sein. Die Verwaltung sei gut aufgestellt, um Fördermittel zu akquirieren, so Ratsherr Rutenbeck.


Beschluss:

Folgende Eckpunkte werden für die Haushaltsplanung 2022 beschlossen:

 

  1. Der Gesamtkonsolidierungsbedarf beträgt 2,75 Mio. €. In den Haushaltsjahren 2022 bis 2026 wird der jährliche Jahresfehlbetrag um 550 T€ pro Jahr reduziert, so dass im Haushaltsjahr 2026 das Jahresergebnis Null ist.

    Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

  2. Die maximale Nettoneuverschuldung für die Haushaltsjahre 2022 – 2026 wird auf 5 Mio. € festgesetzt. Ab dem Jahr 2027 werden keine weiteren Kredite aufgenommen. Investitionen müssen dann spätestens aus dem Saldo aus der Investitionstätigkeit finanziert werden.

    Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

  3. Die anstehenden investiven Maßnahmen orientieren sich an der Reihenfolge, wie in Anlage 3 dargestellt, und werden umgesetzt.

    Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen

  4. Die im Sachverhalt unter II.3 getroffenen Aussagen sind die Grundlage für die Haushaltsplanaufstellung 2022 ff.

    Abstimmungsergebnis: einstimmig angenommen