Frau Dr. Diekmann übergibt direkt das Wort an Herrn Suhre vom Büro nts. Herr Suhre stellt seine Präsentation der durchgeführten Planungen dem Ausschuss vor.

Herr Suhre stellt heraus, dass es wichtig ist, dass für den Ortskern eine einheitliche bauliche Gestaltung geschaffen wird und auch eine einheitliche Verkehrsführung wichtig ist. Dies erfordert eine einheitliche Baustruktur und eine einheitliche Auswahl der Materialien und Querschnitte.

Zu der Ausgangssituation trägt Herr Suhre vor, dass im Bereich des Marktplatzes und des Kirchplatzes eine Vielzahl von Pollern, Straßenleuchten, kombiniert mit Schildern und Heckengrün, zwischen der Alleebepflanzung störend ist. Auch ist als mangelhaft zu bewerten, dass die Fußgängerbereiche Richtung Edeka zu schmal bzw. auf einer Straßenseite teilweise überhaupt nicht vorhanden sind.

Herr Suhre erläutert zu seiner Präsentation, dass sein Entwurf die kürzere Brücke beinhaltet, sodass mehr Nonnenbach zu sehen ist. Vorteilhaft ist auch die geplante Verkehrsführung, da diese eine attraktivere Nutzfläche um den Brunnen herum zulässt und weniger Straßenfläche berücksichtigt. Damit einher geht eine Fahrbahnverengung, wie in den vorangegangenen Bauabschnitten. Insoweit entspricht die Planung auch der bereits vom Rat der Gemeinde Nottuln beschlossenen Entwurfsvariante 1b. Die Poller und Sträucher sollten geräumt werden, dafür soll eine großzügige und hindernisfreie Gehwegzone beidseits der Straße zwischen Marktplatz und Kirchplatz als Gehweg geplant werden. Notwendige Sperren sollen durch Bänke, öffentliche Abfalleimer, usw. erreicht werden. Herr Suhre schlägt vor, dass ggf. die Marktstände zu beiden Seiten der Allee neu ausgerichtet werden könnten. Die Öffnungen der Marktstände würden dann zu den neuen Gehwegen erfolgen, um die Attraktivität des Wochenmarktes zu erhöhen. Insgesamt soll die Platzsituation aufgelockert werden, wobei die Baumreihen als straßenbildprägendes Element erhalten bleiben und betont werden.

Die alternative Ausführung der gesamten Fahrbahnpflasterung in Betonstein ist nach seiner Berechnung ca. 40.000,00 € günstiger im Verhältnis zu Naturstein. Davon riet Herr Suhre aber persönlich ab, da dies das Gesamtbild des historischen Ortskerns stören würde. 

Herr Suhre teilt mit, dass die Entfernung der 4 Bäume, wie in der Präsentation dargestellt, unumgänglich ist. Dafür ist eine Neuanpflanzung von 5 Bäumen geplant. Diese sollten einen Stammumfang von 20 bis 25 cm aufweisen.

Herr Uphoff gibt zu bedenken, dass im Ortskern zu wenig Grün zu finden ist. Auch schlägt er vor, dass großkronige Bäume gepflanzt werden, um Schatten im Ortskern zu spenden. Säulenbäume erfüllen diese Funktion nicht. Herr Uphoff schlägt auch vor, weitestgehend auf Betonsteine zu verzichten.

 

 

Herr Dr. Thönnes gibt seine Idee in den Ausschuss, statt die Eiben deutlich zu beschneiden, diese an der Straße zu entfernen und neues Grün Richtung Nonnenbach durch Aufbrechen der dortigen Pflasterflächen anzulegen. Das könnte z.B. im Rahmen der Maßnahmen zum Hochwasserschutz geschehen.

Herr Krüger teilt mit, dass die Betonsteinpflasterung an der Engstelle hinter der Kirche erforderlich ist, damit die Barrierefreiheit erreicht werden kann.

Herr Steimann fragt, ob an der gegenüberliegenden Seite an dem Teilstück der Straße Stiftsplatz, zwischen Hagenstraße und Burgstraße, die Situation der PKW-Stellplätze verändert werden kann. Er schlägt vor, dass auf der anderen Fahrbahnseite das Parken von PKW vorgeschrieben werden sollte. Dies in der Absicht, dass Fahrzeuge nicht über den dort schmalen Gehweg fahren, wenn sie die in Fahrrichtung rechtsseitig geparkten PKW in der Einbahnstraße passieren. Auch sollte das Aussteigen aus den PKW in den fließenden Verkehr vermieden werden.

Herr Krüger antwortet, dass seinerzeit bewusst diese Lösung gewählt wurde, da bei der höhengleichen Fahrbahn zum Gehsteig der schmale Gehweg voraussichtlich zum Parken genutzt wird.

Herr Steimann fragt, ob es nicht sinnvoll ist, die neue Nonnenbachbrücke breiter zu bauen, um mehr PKW-Stellplätze zu gewinnen.

Herr Krüger teilt mit, dass diese Maßnahme in der Sache nicht weiterhelfen würde und zu einer erheblichen Kostensteigerung für das Brückenbauwerk führen wird.

Herr Dr. Thönnes stellt heraus, dass er eine solche weitere Fläche lieber durch eine Nutzung als Außengastronomie sehen würde.

Herr Wrobel fragt, ob die Gestaltung des neuen Uferbereiches bereits geplant ist. Er schlägt vor, an der Stelle das Element Wasser erlebbar zu machen. So wie es die umliegenden Kommunen bereits mit ansprechenden Gestaltungen vorgemacht haben.

Herr Krüger antwortet, dass das Hochwasserschutzkonzept aktuell neu geplant wird. Er sichert zu, dass mögliche Ideen zur Gestaltung in diesem Konzept mitgeplant werden.

Frau Kleinschmidt fragt, wie viel es kosten würde, die vorhandenen großen Bäume zu erhalten und ob dies grundsätzlich möglich ist.

Herr Krüger stellt klar, dass die beiden Bäume vor der Gaststätte Böcker-Menke entfernt werden müssen, da dort die neu geplante Fahrbahn verläuft. Die beiden Bäume am Nonnenbach müssen entfernt werden, da diese in dem vorhandenen Brückenbauwerk verwurzelt sind. Selbst bei guter Absicht müsste halbseitig das gesamte Wurzelwerk entfernt werden, sodass die Bäume nicht mehr standsicher sind und eine erhebliche Gefahr bei Unwetterlagen bedeuten.

Herr Vestring führt aus, dass die Ersatzbepflanzung einen Stammumfang von 20 bis 25 cm haben wird. Die Baumart ist allerdings noch nicht entschieden. Die Neuanpflanzung soll zukunftsfähig und klimastabil sein. Hierzu sind noch aktuelle Studien abzuwarten. Aus diesem Grund macht eine Festlegung auf eine Baumart heute noch keinen Sinn.

Frau Kleinschmidt fragt, ob es möglich ist, die Straßenführung zu ändern, um die beiden Bäume vor der Gaststätte Böcker-Menke zu erhalten.

Herr Krüger stellt fest, dass die Straßenführung nach einschlägigen Normen konzipiert wurde. Hierbei ist auch die Befahrbarkeit mit Fahrzeugen des Schwerverkehrs zu berücksichtigen. Die Straße muss z.B. durch die Müllabfuhr, Lieferanten, Marktbeschicker, Schausteller und die Feuerwehr uneingeschränkt befahrbar sein. Dafür ist die Einhaltung von entsprechenden Straßenradien unabdingbar. Eine Änderung der Straßenführung ist vor diesem Hintergrund nicht möglich. Auch wurde mit dem Beschluss des Rats über die Entwurfsvariante 1b eine Fahrbahnführung bereits beschlossen.

Herr Gausebeck begrüßt die Verwendung der Natursteinpflasterung und das damit einhergehende einheitliche Bild des historischen Ortskerns. Herr Gausebeck fordert eine geschlossene Disziplin aller politischen Akteure, dahingehend dass der heutige Beschluss zur Entfernung der vier Bäume auch dauerhaft mitgetragen wird.

Herr Gausebeck fragt an, ob der schmale Weg an der Engstelle hinter der Kirche nicht dauerhaft für PKW gesperrt werden kann.

Frau Juta-Wiggeshoff teilt den Ausschussmitgliedern mit, dass die Baumfällung bereits mit Ratsbeschluss zum Bauabschnitt 1b beschlossen wurde. Insofern ist dieser Beschluss nicht erneut in Frage zu stellen.

Herr Wrobel bekundet seine Verbundenheit mit den Bäumen. Er fragt, ob es möglich ist, das geschlagene Holz z.B. zu Frühstücksbrettchen zu verarbeiten und vor Ort zu verkaufen, um mit dem Erlös an anderen Stellen eine Aufforstung zu ermöglichen. Das erscheint der Verwaltung grundsätzlich denkbar.  

Herr Uphoff trägt vor, dass bei einem geplanten Stammumfang der Ersatzbepflanzung von 20 bis 25 cm dies einen Wuchshöhe der neuen Bäume von 4 bis 5 Metern bedeutet. Dies sei ein guter Start für die Neuanpflanzung.

Herr Danziger schlägt vor, die neue Technik der Firma Humberg für die Ersatzpflanzung einzubauen. Und er sieht auch die Gefahr, dass dieses Gremium erneut umschwenken könnte zu der notwendigen Entscheidung der Baumfällung. 

Herr Krüger antwortet hierzu, dass in der Vergangenheit Baumanpflanzungen mit einem zu kleinen Wurzelraum erfolgt sind. Dies soll zukünftig nicht mehr geschehen. Das System der Firma Humberg wird nicht eingebaut, da es für diesen Fall nicht hilfreich ist. Zielführender ist es, eine entsprechend große Baumscheibe mit wassergebundenem Substrat herzustellen, wie dies an der Stiftsstraße erfolgt ist.

Herr Danziger fordert die Berücksichtigung von Fahrradbügeln bei der Planung.

Herr Dr. Thönnes bittet um Geduld und teilt mit, dass die Planung darauf abziele, größer zu denken und gut beleuchtete Fahrradbügel im Ortskern zu errichten.

Frau Dr. Diekmann trägt vor, dass eine Bürgerbeteiligung geplant ist. Frau Dr. Diekmann richtet ihre Frage an die Verwaltung, welche Gestaltungsspielräume im Rahmen der Bürgerbeteiligung bestehen.

Herr Krüger gibt an, dass die Verwaltung nach dem heutigen Beschluss auf die Anlieger zugehen wird.

Herr Sonntag schränkt hierzu ein, dass die grundsätzliche Planung durch die Politik beschlossen wird, wobei die wesentlichen Rahmenbedingungen festgelegt werden sollen. Spielräume in der Ausgestaltung, z.B. bei dem Stadtmobiliar, sind sicherlich noch möglich.

Herr Uphoff fragt nach der Erhebung der KAG-Beiträge (Anliegerbeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz für das Land Nordrhein-Westfalen).

Herr Sonntag antwortet, dass die Verwaltung sich hierzu von einer Kanzlei beraten lässt. Wenn eine Kostenbeteiligung gefordert wird, dann wird es einen Erörterungstermin mit den Anliegern geben. Dies sind zu einem Großteil die Gemeinde selbst und die katholische Kirchengemeinde Nottuln, aber auch die weiteren Anlieger.

Herr Krüger stellt klar, dass die Gemeinde verpflichtet ist, KAG-Beiträge zu erheben. Es handelt sich um die Anwendung eines Landesgesetzes.

Frau Kleinschmidt fragt nach der „Mit-Planung“ eines öffentlichen WC.

Herr Dr. Thönnes erinnert daran, dass in der heutigen Sitzung über eine Tiefbaumaßnahme und nicht über ein Gebäude mit einer ggf. miteinzuplanenden öffentlichen WC-Anlage beraten wird.

Frau Dr. Diekmann schließt die Beratung und schlägt vor, über den Beschlussvorschlag der Verwaltung abzustimmen.

 

 


Beschlussvorschlag:

Der Planung für den 4. BA des barrierefreien Umbaus des Nottulner Ortskerns in Ausführungsvariante I (siehe Anlage 2-3) wird zugestimmt. Die Verwaltung wird damit beauftragt, diese Planung zur Ausführungsreife zu bringen. Die Planung wird dem Ausschuss
für Umwelt und Mobilität vor Fördermittelantragstellung erneut zur Beratung vorgelegt.

Mit Vorliegen des Fördermittelbescheids und eines entsprechenden Beschlusses über den Haushalt der Gemeinde Nottuln für das Jahr 2022 können die Leistungen ausgeschrieben werden.

 

 

 


Abstimmungsergebnis: