1.

Begrüßung und Feststellung der ordnungsmäßigen Einberufung sowie der Beschlussfähigkeit des Werksausschussses

 

Der Vorsitzende begrüßt die Ausschussmitglieder und stellt die ordnungsgemäße Einberufung sowie die Beschlussfähigkeit des Werksausschusses fest.