Eine Aussprache erfolgt nicht.
Beschluss:
Die
Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird
beauftragt, auch weiterhin Möglichkeiten der Einigung in Angelegenheiten des
Grunderwerbs auszuloten und erstattet Bericht, wenn sich neuerliche Umstände
ergeben. Die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens wird u.a. wegen
fehlender Antragsvoraussetzungen nicht weiterverfolgt.