Eine Aussprache erfolgt nicht.


Beschluss:

Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung wird beauftragt, auch weiterhin Möglichkeiten der Einigung in Angelegenheiten des Grunderwerbs auszuloten und erstattet Bericht, wenn sich neuerliche Umstände ergeben. Die Durchführung eines Planfeststellungsverfahrens wird u.a. wegen fehlender Antragsvoraussetzungen nicht weiterverfolgt.


Abstimmungsergebnis: