Die CDU erkundigt sich nach dem Sachstand zur 79. Änderung des Flächennutzungsplanes „Konzentrationszonen Windenergie“. Herr Sonntag erläutert, dass die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Behördenbeteiligung gem. § 4 Abs. 1 BauGB 2019 stattgefunden hat. Aufgrund der gesetzlichen Entwicklung und der Vielzahl an Rechtsprechungen zum Thema Windenergie muss vor Fortführung des Verfahrens zunächst geprüft werden, ob eine Fortführung des Verfahrens vor dem rechtlichen Hintergrund sinnvoll ist. Die Gemeindeverwaltung wird in einer der nächsten Ausschusssitzung eine Vorlage dazu erstellen. Alternativ kommt ebenfalls in Frage, das Verfahren zur 79. Änderung des Flächennutzungsplanes zu beenden, die bestehenden Konzentrationszonen aufzugeben und die Windenergie künftig über die einfachgesetzlichen Bestimmungen zu regeln. Das bedeutet dann das Ende der räumlichen Steuerung.