Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 12, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Frau Dr. Diekmann begrüßt Herrn Rolke als Fachplaner des beauftragten Planungsbüros Hahm.

Herr Rolke führt durch die vorbereitete Präsentation, die als Anlage beigefügt ist. Ergänzend trug Herr Rolke vor:

Er hält drei mögliche Varianten für machbar. Die Höherlegung des Radwegs vor dem Steverdurchlass wäre technisch machbar. Allerdings birgt dies die Gefahr, dass die Regenwasserkanalsituation zur Entwässerung der Bebauung vor Rückstau bzw. Rückfluss in die Bebauung zu sichern ist. Daraus entsteht die Notwendigkeit, dass die Entwässerung der Wohnbebauung in der Folge durch eine groß dimensionierte und sehr teure Pumpenanlage zu erfolgen hätte.

Eine Erweiterung des Brückenbauwerks der Stever unter dem Bahndamm macht vor dem Hintergrund keinen Sinn, da das Brückenbauwerk des Roggenbaches ausreichende Reserven biete und bereits vorhanden ist. Lt. den überschlägigen Berechnungen wäre eine Einbindung in das System durch eine Absenkung des Streichwehres um 0,9 m möglich. Die Auffassungen zur Berechnung der seinerzeit festgelegten Höhe des Streichwehres wurden überarbeitet, sodass bei einem Bau des Streichwehres zum heutigen Zeitpunkt dies um 0,9 m niedriger möglich ist.

Die Absenkung des Streichwehres um 0,9 m ist zum heutigen Zeitpunkt durch die Bezirksregierung genehmigungsfähig. Ggf. müssten noch Maßnahmen erfolgen, um das Betriebsgelände der Firma Achterkamp gegen Rückstau zu sichern.

Herr Rolke führt aus, dass die Planungs- und Vermessungs- bzw. Kosten für die Berechnung bei ca. 50.000 € liegen werden. Diese Vorarbeiten sind unabdingbar erforderlich, um eine entsprechende Genehmigung zu erhalten. Die Planungszeit bezifferte Herr Rolke mit ca. 6 bis 8 Monaten.

Die Bauzeit für die Umsetzung der Maßnahme beschränkt sich auf die Baggerarbeiten und dürften in ca. 2 Wochen erledigt sein. Die Kosten für die Baumaßnahmen werden ca. 20.000 € betragen.

Insg. hat diese Variante ein Kostenvolumen von ca. 70.000 €, welche in vollem Umfang durch die Gemeinde Nottuln zu tragen sind.

Die dritte Alternative ist die Nutzung der angrenzenden und zum Teil gemeindeeigenen Flächen, um diese in einen naturnahen Lebensraum umzuwandeln und gleichzeitig Rückstauraum zur Speicherung des Steverwassers zu erhalten. Das Speichervolumen wäre mit insg. 55.000 m³ zu erreichen. Die Kosten belaufen sich auf voraussichtlich mindestens 1.000.000 €. Hinzu kommen noch Kosten von ca. einer weiteren 1.000.000 € für die Entsorgung des anfallenden Bodenaushubs. Hier ist eine Schätzung der Kosten nicht möglich, da die Transportwege und die Möglichkeiten zum Verbleib des anfallenden Bodens von ca. 55.000 m³ maßgeblich über die Höhe der Kosten entscheiden.

Die Planungs- und Genehmigungszeit im Planfeststellungsverfahren beziffert Herr Rolke mit ca. 1,5 bis 2 Jahren. Ein gleiches Zeitfenster ist erforderlich für die Umsetzung der Baumaßnahmen. Möglich ist es auch die Baumaßnahme in Teilbauabschnitte zu untergliedern, um eine Kostenstreckung zu erreichen.

Die Kosten für die Maßnahme von ca. 2.000.000 € sind inkl. auch der Planungskosten nach heutigem Stand zu 80 % förderfähig. Demnach verbleibe ein Eigenanteil der Gemeinde Nottuln von ca. 400.000 €.

Vorteil dieser Alternative ist, dass die Erweiterung der Rückstauflächen die wirksamste Maßnahme darstellt. Auch kann nördlich der L 551 ein Querdamm eingebaut werden, der einen Abfluss über den Roggenbach ermöglicht und folglich eine weitere Sicherheit ermöglicht. Grundsätzlich ist es aber das Ziel, das anfallende Wasser in der Stever zu belassen. Eine wasserrechtliche Erlaubnis zur Ableitung über den Roggenbach liegt bereits vor.

Auf Nachfrage gibt Herr Rolke an, dass ein Leerlaufen des Brulandbaches und des Salmbreitenbaches bei dieser Bauvariante  in den Sommermonaten nicht zu erwarten ist.

Vorteil ist ferner auch, dass mit der Renaturierung Ökopunkte generiert werden können, die für eigene Entwicklungsmaßnahmen genutzt werden können, als auch an Dritte veräußert werden könnten.

Vorteil ist auch, dass ein Teil der einbezogenen Flächen bereits im Eigentum der Gemeinde Nottuln stehen und ein Grunderwerb nur im geringen Umfang erforderlich ist.

Herr Rolke gibt auf Nachfrage an, dass er als günstigen Standort zum Einbau des Bodenaushubs die niedrigen Flächen hinter dem Bahndamm am Roggenbach sehen würde. Bei Einbindung der dortigen Grundstückseigentümer und guter Kommunikation zu den Vorteilen dieser Maßnahme wäre ein kostengünstiger Verbleib des Bodenaushubs von 55.000 m³ möglich.

Herr Sonntag trägt vor, dass eine Erweiterung des Lärmschutzwalls entlang der A 43 bei den anfallenden Mengen diese nur im geringen Umfang aufnehmen kann. Der Lärmschutzwall befindet sich im auf einem Grundstück der Gemeinde Nottuln. Demnach wäre eine Erhöhung des Walls prinzipiell möglich.

 

 

Im Verlauf der Diskussion wird vorgetragen, dass eine Finanzierung dieser dritten Variante in absehbarer Zeit nicht zu erwarten ist. Auch erwartet die Appelhülsener Bevölkerung einen funktionierenden Hochwasserschutz, der in einem überschaubaren Zeitraum zur Verfügung steht.

Von einer Planung und Umsetzung der Absenkung des vorhandenen Streichwehres rät Herr Rolke insofern ab, da diese Baumaßnahme mit einer nachgeschalteten Umsetzung der dritten Variante verschwinden würde und die Kosten in Höhe von 70.000 € dementsprechend zusätzlich zu dem Eigenanteil in Höhe von 400.000 € für die dritte Variante durch die Gemeinde Nottuln zu tragen sind. Diese Aussage konnte Herr Rolke im weiteren Verlauf relativieren, da die erforderlichen Leistungen für die Bestandaufnahme und die erforderlichen umfangreichen Vermessungsarbeiten bei der Planung der dritten Variante mitgenutzt werden können.

Herr Rolke macht nochmals deutlich, dass es sich nur um einen Projektenwurf handelt und keine präzisen Kostenermittlungen erfolgt sind. Diese können erst erfolgen, wenn z.B. seinem Büro ein entsprechender Auftrag erteilt würde. Insb. ist der Verbleib des Bodenaushubs die größte Kostenunsicherheit.

Alle Ausschussmitglieder sind sich einig, dass die dritte Variante über ein bedeutendes ökologisches Potential verfügt. Hingegen wird die Finanzierung in absehbarer Zeit als schwierig gesehen. Zudem wird der Umsetzung eines wirksamen Hochwasserschutzes in einem überschaubar kurzen Zeitraum als erforderlich angesehen.

Herr Dr. Thönnes teilt mit, dass nach seiner Auffassung die möglichen Ökopunkte nicht veräußert würden, da diese für eigene Entwicklungsprojekte sicherlich gut investiert wären.

Herr Krüger teilt mit, dass die Hochwassersituation nicht nur in Appelhülsen mit erster Priorität zu sehen ist. Auch in Nottuln selbst ist die Situation am Nonnenbach kritisch zu beurteilen.

Zu den errechneten Auswirkungen stellt Herr Diekmann entsprechende Berechnungsmodelle aus den Hochwasserrisiko- und Hochwassergefahrenkarten dem Ausschuss vor. Diese basieren auf den Hochwasserrisikomanagementrichtlinien. In den Planunterlagen wurden mögliche Überschwemmungsflächen oberhalb des Ortskerns, im Ortskern selbst und auch im weiteren Verlauf des Nonnenbaches dargestellt. Eine weitergehende Ausarbeitung wird mit dem zu erstellenden Hochwasserschutzkonzept erfolgen.

Frau Dr. Diekmann dankt für die Ergänzung. Insb. ist ihr das Thema wichtig – auch im Zusammenhang mit dem zu erwartenden weiteren Klimawandel. Das Hochwasserschutzkonzept sollte abgewartet werden.

Herr Steinmann beantragt eine Sitzungsunterbrechung zur Beratung und zur Pause von 5 Minuten.

Frau Dr. Diekmann entspricht diesem Antrag. Die Ausschusssitzung wird unterbrochen.

Frau Dr. Diekmann schlägt nach der Sitzungsunterbrechung vor, das Thema in drei Beschlussvorschlägen aufzuteilen und abstimmen zu lassen.


Beschlussvorschlag:

1.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung zur Absenkung des Streichwehrs an der Stever in Appelhülsen zu beauftragen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, ein Hochwasserschutzkonzept für die Ortslage Nottuln zu erarbeiten.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die Planung der Renaturierung der Stever im Bereich des    Streichwehres wieder in die Gremien einzubringen, wenn die Ergebnisse des Hochwasserschutzkonzeptes für die Ortslage Nottuln vorliegen.

Frau Dr. Diekmann schlug vor alle drei Beschlussvorschläge in einem Block abzustimmen. Die Ausschussmitglieder sprachen sich für dieses Vorgehen aus.

 


Abstimmungsergebnis: