Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Herr Gausebeck trägt vor, dass die SPD-Fraktion eine Verschlechterung der Situation durch die geplante Entfernung der Lichtzeichenanlage sieht. Insb., da es sich um einen Schulweg handelt.

Herr Krüger entgegnet, dass jegliche Veränderung dazu führen wird, dass die Straßenverkehrsbehörde eine andere Arte einer Querungshilfe in einer Tempo-30-Zone nicht genehmigen wird und dementsprechend eine bauliche Hilfe zur Querung des Niederstockumer Weges nicht mehr möglich sein wird. So ist weder die Errichtung eines Zebrastreifens noch eine Ausrüstung der Ampelanlage durch Kontaktschleifen oder eine Dauerrotschaltung (wie an der Dülmener Straße) genehmigungsfähig.

Herr Krüger sichert zu, dass er prüfen wird, ob die Ampelanlage bereits die Funktion der bedarfsorientierten Anforderung durch Fußgänger installiert hat. Die Ampelschalung für die Fahrzeuge wäre dann im „Schlafmodus“ möglich und bedeutet weitere Energieeinsparpotentiale. In dem Fall könnte diese aktiviert werden, ohne eine Genehmigung durch die Straßenverkehrsbehörde einholen zu müssen. 

Die Mehrheit der Ausschussmitglieder vertreten die Auffassung, dass der Erhalt der Ampelanlage der sinnvollste Weg ist eine Querung der Fahrbahn durch Fußgänger an dieser Stelle zu ermöglichen. Insb. auch im Hinblick auf den dort stark frequentierten Schulweg.

Frau Dr. Diekmann schlägt vor den Beschlussvorschlag entsprechend zu ändern. Die Lichtzeichenanlage soll auf LED-Technik umgerüstet werden und wenn möglich mit einer Schlafschaltung ausgerüstet werden.

 


Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, die Lichtzeichenanlage zu ertüchtigen.


Abstimmungsergebnis: