Beschluss: mehrheitlich angenommen

Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2, Enthaltungen: 0

Ratsherr Ludwig beanstandet die langfristig angesetzte Genehmigungsfrist bis zum 31.12.2022 gem. § 7 der Richtlinie.
Ratsherr Van de Vyle hebt hervor, dass durch die Form des Wappens das Ansehen der Gemeinde nicht geschädigt werden dürfe. Die Darstellung des Wappens müsse bei einer Genehmigung für die Verwendung mit eingereicht werden, so der Bürgermeister.
Ratsherr Dirk Mannwald sieht in der Festsetzung der Genehmigungsfrist ein pragmatisches Vorgehen. Er weist auf die Vereine hin, die auf ihren Web-Seiten das Wappen darstellen. Insofern sei die Frist bis zum 31.12.2022 in Ordnung.


Beschluss:

Die in Anlage 1 dargestellte Richtlinie über die Führung und Verwendung des Wappens der Gemeinde Nottuln wird beschlossen.