Sitzung: 23.03.2021 Haupt- und Finanzausschuss
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 10, Nein: 2, Enthaltungen: 0
Vorlage: 184/2020
Ratsherr Ludwig
beanstandet die langfristig angesetzte Genehmigungsfrist bis zum 31.12.2022
gem. § 7 der Richtlinie.
Ratsherr Van de Vyle hebt hervor, dass durch die Form des Wappens das Ansehen
der Gemeinde nicht geschädigt werden dürfe. Die Darstellung des Wappens müsse
bei einer Genehmigung für die Verwendung mit eingereicht werden, so der
Bürgermeister.
Ratsherr Dirk Mannwald sieht in der Festsetzung der Genehmigungsfrist ein
pragmatisches Vorgehen. Er weist auf die Vereine hin, die auf ihren Web-Seiten
das Wappen darstellen. Insofern sei die Frist bis zum 31.12.2022 in Ordnung.
Beschluss:
Die in Anlage 1 dargestellte Richtlinie über die Führung und Verwendung des Wappens der Gemeinde Nottuln wird beschlossen.