Auf die Frage von
Ratsherrn Van de Vyle hin erklärt Herr Sonntag, dass gem. Beschlussvorlage
084/2018 die Änderung des Flächennutzungsplans neben dem Bau eines
Feuerwehrgerätehauses auch eine Wohnbebauung auf einer Fläche von 4.000 qm ermöglichen
sollte. Aufgrund der Größe des Neubaus, der Vorhaltung von Parkplätzen und
einer guten Zuwegung sei eine Wohnbauentwicklung nicht mehr möglich. Somit
müsse die nun abgewandelte Änderung des Flächennutzungsplans erneut angestoßen
werden, um alle planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Neubau eines
Feuerwehrgerätehauses zu schaffen. Im Parallelverfahren werde die Aufstellung
eines Bebauungsplans eingeleitet, der jetzt nur noch die Feuerwehr
berücksichtigen solle.
Ratsherr Danziger betont die Wertschätzung der Feuerwehr und eine
grundsätzliche Zustimmung. Vor dem Hintergrund vieler Projekte müsse jedoch
vorab festgelegt werden, was finanziell machbar sei. Im Zuge dieser noch zu
führenden Diskussion mache es keinen Sinn, jetzt schon eine Entscheidung für
das Vorhaben zu treffen.
Ratsherr Dammann unterstützt ebenfalls das Feuerwehrprojekt und sieht das
Problem der Finanzierung. Von dem heutigen Aufstellungsbeschluss zum
Bebauungsplan gehe nur ein Signal aus, dass man das Projekt wolle. Dieses müsse
bezahlbar sein. Darüber sei noch zu diskutieren.
Ratsherr Rulle unterstützt den Aufstellungsbeschluss und steht für eine
leistungsstarke Feuerwehr, die möglichst schnell umgesetzt werden müsse. Die
vorgesehene Investitionssumme in Höhe von 5,3 Mio. € sei ein Platzhalter und
damit ein Hinweis, dass nicht alles gemäß Wettbewerbsentwurf gebaut werden
müsse. Es sei aber auch nicht davon auszugehen, dass 50 Prozent eingespart
werden können. Weiterhin unterstreicht Ratsherr Rulle, dass der Umweltschutz
mit der Berücksichtigung eines Gründachs und einer Fotovoltaikanlage Geld
kosten werde. Aus statischen Gründen sei der Bau einer Halle mit Sozial- und
Schulungsräumen dann nicht möglich.
Ratsherr Walter erklärt, dass das Procedere nicht zurückgeworfen werden dürfe.
Die Umsetzung des Projektes solle erfolgen. Was baulich notwendig sei, müsse
noch diskutiert werden.
Ratsherr Van de Vyle stimmt dem Aufstellungsbeschluss zu und schlägt eine
Fraktionsrunde vor, um diese Angelegenheit nochmals zu diskutieren. Er weist
darauf hin, dass es schwierig sei, im Nachgang des Architektenwettbewerbs wesentliche
Kürzungen vorzunehmen, da der Architekt eventuelle Gewinnausfälle geltend
machen könne.
Dazu erläutert Herr Sonntag, dass bei einem Architektenwettbewerb Kosten
zunächst keine Rolle spielen. Die städtebauliche und architektonische Qualität
stehe im Vordergrund. Dann erfolge die Kostenermittlung. Der Sieger des
Architektenwettbewerbs des Feuerwehrgerätehauses sei zudem auch der günstigste.
Wenn der Entwurf mit Kostenberechnung vorliege, werde dieser zur Beratung
vorgestellt, so Herr Sonntag.
Der Bürgermeister strebt die schnellstmögliche Umsetzung der Maßnahme für eine
geeignete Feuerwehrwache an.
Beschluss:
1.
Der Beschluss des Rates vom 03.07.2018 (VL 084/2018)
zur 81. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung des Bebauungsplans
Nr. 147 "Appelhülsen Dirksfeld" im Parallelverfahren wird aufgehoben.
2.
Ein Verfahren zur 81. Änderung des
Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147 „Appelhülsen Dirksfeld“ im
Parallelverfahren für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich wird
eingeleitet. (Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB)
Ziel des Verfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen
Voraussetzungen zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses.