Auf die Frage von Ratsherrn Van de Vyle hin erklärt Herr Sonntag, dass gem. Beschlussvorlage 084/2018 die Änderung des Flächennutzungsplans neben dem Bau eines Feuerwehrgerätehauses auch eine Wohnbebauung auf einer Fläche von 4.000 qm ermöglichen sollte. Aufgrund der Größe des Neubaus, der Vorhaltung von Parkplätzen und einer guten Zuwegung sei eine Wohnbauentwicklung nicht mehr möglich. Somit müsse die nun abgewandelte Änderung des Flächennutzungsplans erneut angestoßen werden, um alle planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses zu schaffen. Im Parallelverfahren werde die Aufstellung eines Bebauungsplans eingeleitet, der jetzt nur noch die Feuerwehr berücksichtigen solle.
Ratsherr Danziger betont die Wertschätzung der Feuerwehr und eine grundsätzliche Zustimmung. Vor dem Hintergrund vieler Projekte müsse jedoch vorab festgelegt werden, was finanziell machbar sei. Im Zuge dieser noch zu führenden Diskussion mache es keinen Sinn, jetzt schon eine Entscheidung für das Vorhaben zu treffen.
Ratsherr Dammann unterstützt ebenfalls das Feuerwehrprojekt und sieht das Problem der Finanzierung. Von dem heutigen Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan gehe nur ein Signal aus, dass man das Projekt wolle. Dieses müsse bezahlbar sein. Darüber sei noch zu diskutieren.
Ratsherr Rulle unterstützt den Aufstellungsbeschluss und steht für eine leistungsstarke Feuerwehr, die möglichst schnell umgesetzt werden müsse. Die vorgesehene Investitionssumme in Höhe von 5,3 Mio. € sei ein Platzhalter und damit ein Hinweis, dass nicht alles gemäß Wettbewerbsentwurf gebaut werden müsse. Es sei aber auch nicht davon auszugehen, dass 50 Prozent eingespart werden können. Weiterhin unterstreicht Ratsherr Rulle, dass der Umweltschutz mit der Berücksichtigung eines Gründachs und einer Fotovoltaikanlage Geld kosten werde. Aus statischen Gründen sei der Bau einer Halle mit Sozial- und Schulungsräumen dann nicht möglich.
Ratsherr Walter erklärt, dass das Procedere nicht zurückgeworfen werden dürfe. Die Umsetzung des Projektes solle erfolgen. Was baulich notwendig sei, müsse noch diskutiert werden.
Ratsherr Van de Vyle stimmt dem Aufstellungsbeschluss zu und schlägt eine Fraktionsrunde vor, um diese Angelegenheit nochmals zu diskutieren. Er weist darauf hin, dass es schwierig sei, im Nachgang des Architektenwettbewerbs wesentliche Kürzungen vorzunehmen, da der Architekt eventuelle Gewinnausfälle geltend machen könne.
Dazu erläutert Herr Sonntag, dass bei einem Architektenwettbewerb Kosten zunächst keine Rolle spielen. Die städtebauliche und architektonische Qualität stehe im Vordergrund. Dann erfolge die Kostenermittlung. Der Sieger des Architektenwettbewerbs des Feuerwehrgerätehauses sei zudem auch der günstigste. Wenn der Entwurf mit Kostenberechnung vorliege, werde dieser zur Beratung vorgestellt, so Herr Sonntag.
Der Bürgermeister strebt die schnellstmögliche Umsetzung der Maßnahme für eine geeignete Feuerwehrwache an.


Beschluss:

1.    Der Beschluss des Rates vom 03.07.2018 (VL 084/2018) zur 81. Änderung des Flächennutzungsplans sowie Aufstellung des Bebauungsplans Nr. 147 "Appelhülsen Dirksfeld" im Parallelverfahren wird aufgehoben.

2.    Ein Verfahren zur 81. Änderung des Flächennutzungsplanes sowie zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 147 „Appelhülsen Dirksfeld“ im Parallelverfahren für den in Anlage 1 abgegrenzten Geltungsbereich wird eingeleitet. (Hier: Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 BauGB)

Ziel des Verfahrens ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen zum Neubau eines Feuerwehrgerätehauses.