4.1

 

Entlastungsstraße Nottuln-West / Süd;

hier: Vorstellung von vier Varianten mit jeweils 4 Segmenten (im Entwurfsplan auch „Ebenen“ genannt)

Vorlage 153/2005

 

Zu Beginn der Beratung zu diesem TOP erläutert BM Schneider den Sachverhalt.

 

Segment I:

 

Ein Anschluss an die B 525 ist zwingend notwendig. Die Beibehaltung der Baustraßentrasse ist nicht opportun.

Eine ortsnahe, aber lärmtechnisch nicht störende Trasse ist zu wählen. Zur Sitzung des Rates wird eine weitere Variante 5 für Segment I vorgestellt.

 

Segment II:

 

Ortsnahe Anschlüsse an die vorhandene Wohnbebauung sind zu bevorzugen. Anbindungen Richtung Rudolf-Harbig-Straße, Grauten Ihl, Steinstraße und Dülmener Straße sind wichtig.

 

Segment III und IV:

 

Weiträumiges Umfahren des Nottulner Südens ist nicht angeraten, weil die Entlastung der südlichen Wohngebiete sonst nicht erreicht wird.

Für die kurzfristige Entwicklung der Gemeinde sind die Segmente III und IV nicht zwingend notwendig. Die Entwicklung kann zunächst zurückgestellt werden.

 

Generelle Feststellungen:

 

        1.    Der Ausbau der Straße soll so erfolgen, dass die möglichen Geschwindigkeiten so niedrig wie möglich gestaltet werden können.

        2.     Die Kostenermittlung kann erst bei Vorliegen der konkreten Planung erfolgen.

        3.     Bei der Planung sollen spätere Baugebiete mit einfließen, um die Straße dann auch als Erschließungsstraße zu nutzen.

        4.    Zur Planung sollte ein Gutachten erstellt werden, um festzustellen, wie die einzelnen Verkehrsströme sind.

 

Im Anschluss an die Beratung fast der Ausschuss einstimmig folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

Die Materialien wie auch die vorgestellte Variante 5 in Segment I werden zur Kenntnis genommen und fließen in eine Raumentwicklungsplanung im Herbst 2005 ein.