Beschluss: einstimmig angenommen

Die Beschlussvorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 5 beigefügt.

 


Beschluss:

Die Optionserklärung gem. § 27 Abs. 22 UStG wird mit Wirkung zum 01.01.2021 zurückgenommen. Somit findet ab dem 01.01.2021 der § 2b UStG für die Gemeinde Nottuln Anwendung.