Sitzung: 03.05.2005 Rat
Beschluss: einstimmig angenommen
8.1 |
Satzung über eine
Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanentwurfes Nr. 102 "Änderung
des zur Zeit noch rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 63 - Gewerbe- und
Industriegebiet an der B 67 II - in einem Teilbereich an der Oststraße,
Liebigstraße und Siemensstraße“; hier: Änderungssatzung zwecks
Verlängerung der Gültigkeit Vorlage 134/2005 |
Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 11
beigefügt.
Die TOP A/8.1 und A/8.3 werden von den Ratsmitgliedern
zusammen beraten.
Nach ausführlicher Aussprache fasst der Rat folgenden
Beschluss:
Beschluss:
Die o.g. Satzung zur vorliegenden
Bestandssatzung wird beschlossen.
Abstimmungsergebnis: |
|
einstimmig
angenommen |