Beschluss: einstimmig angenommen

 

 

8.1

 

Satzung über eine Veränderungssperre für das Gebiet des Bebauungsplanentwurfes Nr. 102 "Änderung des zur Zeit noch rechtsverbindlichen Bebauungsplanes Nr. 63 - Gewerbe- und Industriegebiet an der B 67 II - in einem Teilbereich an der Oststraße, Liebigstraße und Siemensstraße“;

hier: Änderungssatzung zwecks Verlängerung der Gültigkeit

Vorlage 134/2005

 

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 11 beigefügt.

 

Die TOP A/8.1 und A/8.3 werden von den Ratsmitgliedern zusammen beraten.

 

Nach ausführlicher Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:

 

Beschluss:

Die o.g. Satzung zur vorliegenden Bestandssatzung wird beschlossen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

einstimmig angenommen