Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Die Vorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 1 beigefügt.

Herr Siepe von der Firma SAVEPLAN stellt den Brandschutzbedarfsplan für den mittelfristigen Zeitraum von 5 Jahren anhand einer Power-Point-Präsentation vor. Die Auspendlerquote (8 Minuten) sei ein guter Wert für Nottuln, so Herr Siepe. Ebenso sei die Wohnortverteilung der Feuerwehrleute auf dem Gemeindegebiet in Ordnung. Die Feuerwehr habe kein demographisches Problem. Das Durchschnittsalter liege bei 36 Jahren. Ein Problem sei jedoch die Tagesverfügbarkeit, da 75 % der Feuerwehrleute außerhalb des Gemeindegebietes beruflich tätig seien. Dies könne durch die Einbindung von externen Wehrleuten aufgefangen werden. Herr Siepe empfiehlt die Beibehaltung des jetzigen Standortes des Feuerwehrgerätehauses in Nottuln. Dieses Gebäude weise allerdings einen Handlungsbedarf für Sanierungsmaßnahmen auf. Der geplante Neubau am Standort Appelhülsen sei richtig und notwendig. Baumaßnahmen am Standort Schapdetten seien zurzeit nicht dringend erforderlich. Der Standort Darup weise ebenfalls Handlungsbedarf auf. Dieser sei primär der Platzsituation in der Fahrzeughalle geschuldet. Weiterhin erläutert Herr Siepe den technischen Stand der Einsatzfahrzeuge. E-Fahrzeuge seien nicht in Sicht, so Herr Siepe auf die Frage von Ratsherrn Hofacker hin. Ratsherr Rulle gibt den Hinweis, die Tagesverfügbarkeit der Feuerwehrleute bei Einstellungen der Gemeindeverwaltung zu berücksichtigen. Dies werde bei geeigneter Bewerbung vorteilhaft gesehen, so Frau Block. Herr Udo Henke, Leiter der Feuerwehr, erklärt, dass wegen der gestiegenen Einsatzzahlen der Aufwand für die Gerätewartung mehr geworden sei. Dies müssen die Gerätewarte neben den Einsätzen leisten. In diesem Zusammenhang schlägt Ratsherr Mannwald die Stelle eines hauptamtlichen Gerätewartes vor. Ratsherr Gosekuhl favorisiert die externe Vergabe.


Beschluss:

Der Gemeinderat beschließt den Brandschutzbedarfsplan in der als Anlage dieser Vorlage beigefügten Fassung vom 02.10.2020 als strategisches und konzeptionelles Planungsinstrument für die kurz- und mittelfristige Weiterentwicklung des Brandschutzes in der Gemeinde Nottuln.