Beschluss: einstimmig angenommen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Die Vorlage Nr. 166/2020 ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 3 beigefügt.

Herr Wrobel weist darauf hin, dass in der Geschäftsordnung des Kulturbeirates der Gemeinde Nottuln nicht in vollem Umfang die Einheitlichkeit der Neutralität des Personenkreises vollzogen wurde.

Herr Dr. Thönnes informiert über eine notwendige Anpassung in § 4 S. 2 der Geschäftsordnung. Hier müsse es aufgrund der neuen Zuständigkeitsordnung für die Ausschüsse des Rates der Gemeinde Nottuln „Die Berufung erfolgt durch den Rat…“ heißen.

Im Anschluss erfolgt eine sehr rege Aussprache hinsichtlich § 3 Absatz 4 der Geschäftsordnung sowie der Sinnhaftigkeit der Doppelstruktur Kulturbeirat und des neu zugeschnittenen Ausschusses für Kultur, Sport und Ehrenamt.

 


Beschluss:

Die Geschäftsordnung wird inklusiv der besprochenen Korrekturen (neutrale Formulierung Kulturkoordinator/in / Berufung durch den Rat in § 4 (1) S. 2) beschlossen.


Abstimmungsergebnis: