Die Beschlussvorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 7 beigefügt. Die Tischvorlage als Anlage Nr. 7.1.

Die Bürgermeisterin bedankt sich für das kurzfristig anberaumte Gespräch mit den Fraktionen am Sitzungsvortag, um alles nochmals zu erörtern. Die Verwaltung habe die abgestimmten Beschlussvorschläge zusammengestellt, die dem Gremium in schriftlicher Form vorliegen (siehe Tischvorlage).

Ratsherr van Stein greift die Frage auf, ob eine europaweite Ausschreibung notwendig sei. Diese müsse sein, so die Bürgermeisterin. Der Bau der Sebastianschule solle schnellstmöglich realisiert werden. Der von der Politik geforderte Termin für die Fertigstellung (bereits März 2022) sei allerdings nicht nachvollziehbar. Sie fordert die Politik auf, den Zeitplan bis Ende März 2022 vorzurechnen. Dazu sieht sich niemand imstande. Ratsherr Walter betont, dass die Zielvorgabe der Verwaltung im Jahr 2024 keine tragbare Größe sei. Grundsätzlich müsse eine Vorgabe gemacht werden. Er schlägt eine Fertigstellung zum Schuljahresbeginn 2022/2023 vor. Ratsherr Gausebeck bekräftigt, dass die Ausschreibungsfristen und die Bauzeit fest seien. Lediglich die Zeit für die Planung könne verkürzt werden. Einen Wettbewerb um die frühesten Termine lehne er ab. Dazu könne die Verwaltung nicht verdonnert werden. Weiterhin schlägt er ein kleines Gremium vor, welches das Projekt begleiten könne. Die Bürgermeisterin favorisiert ebenfalls eine Arbeitsgruppe. Ratsherr Dammann macht deutlich, dass die letzten vier Monate tatenlos vergangen seien. Während dieser Zeit hätte bereits der Entwurf erarbeitet werden und vorliegen können. Die Genehmigung des Bauantrags könne drei Monate oder länger beanspruchen. Diese Zeit sei für Ausschreibungen zu nutzen. Ratsherr Van de Vyle schlägt die Holzständerbauweise vor, um Zeit zu sparen. Die Bürgermeisterin sagt zu, alle Möglichkeiten ausloten zu wollen. Ratsherr Leufke sieht viele Möglichkeiten, die Zeit bis zur Fertigstellung zu verkürzen ohne diese jedoch konkret zu benennen. Ratsherr Gosekuhl möchte kein Enddatum für die Fertigstellung benennen. Mit dem Hinweis „schnellstmöglich“ könne man die Bürger mitnehmen. Die Bürgermeisterin bekräftigt nochmals, dass der Termin März 2022 nicht einzuhalten sei. Sie möchte keine falschen Hoffnungen entstehen lassen. Herr Sonntag bedankt sich für die Diskussion mit den Fraktionen. Er rechnet vor, dass der 1. Spatenstich im Januar/Februar 2021 bei einer Bauzeit von 12 bis 14 Monaten erfolgen müsse, um das Zieldatum März 2022 zu erreichen. Bis zum Zeitpunkt des 1. Spatenstichs müssen wesentliche Planungsphasen und das Genehmigungsverfahren sowie erste größere Ausschreibungsverfahren und korrespondierende Vergaben abgeschlossen bzw. getätigt sein. Es sei richtig, Ziele zu benennen, aber verantwortungslos der Schule, den Lehrern und den Eltern gegenüber, wenn diese von Anfang an nicht eingehalten werden können. Auf die Frage von Ratsherrn Overesch hin informiert Herr Sonntag, dass eine Verkürzung ausschließlich in der Planungsphase möglich sei. Die Beratungskompetenz könne eine kleine Arbeitsgruppe ohne lange Einladungsfristen übernehmen. Weiterhin können durch die zeitliche Überlappung einzelner Leistungsphasen ca. 6 Monate eingespart werden. So sei als Zeitpunkt der Fertigstellung November 2023 möglich. Dies sei keine Beschleunigung, so Ratsherr Overesch.

Die Bürgermeisterin unterbricht die Sitzung zwischen 20:34 Uhr und 20:41 Uhr, um den Sachverhalt mit der Verwaltung zu beraten.

Im Anschluss an die Beratung gibt die Bürgermeisterin zu Protokoll, dass die Fertigstellung zum Schuljahresbeginn 2022/2023 nicht realisierbar sei; jedoch sei das Schuljahr 2023/2024 zu erreichen, falls alles klappen würde. Ratsherr Van de Vyle unterbreitet als Kompromissvorschlag das 1. Quartal 2023. Dieser Termin sei mit der Holzständerbauweise realistisch. Aufgrund der Beschlusslage wird dieser Termin nicht weiter beraten.


Beschluss:

 

1.    Die Ausführungen der Verwaltung werden zur Kenntnis genommen.

 

2.  Für den Neubau des Kopfgebäudes der Sebastianschule in Darup wird kein Architekturwettbewerb durchgeführt.

 

4.  Die Verwaltung wird beauftragt, wenn möglich Fördermittel für den Teilneubau der Sebastianschule in Darup zu akquirieren.

 

5.  Die Verwaltung wird beauftragt, die haushalterisch notwendigen Schritte für die Umsetzung des Planungsverfahrens – ggfs. unterjährig – zu veranlassen.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

 

3.       Die Vergabe der Planungsleistungen erfolgt unter Beachtung der gesetzlichen Vorgaben und unter Beachtung der zulässigen, kürzesten Fristen.

 

Das zu beauftragende Architekturbüro soll nachweisbare Erfahrungen im Schulneubau unter Beachtung ökologischer, nachhaltiger Bauweise haben und zudem über die nötigen personellen Kapazitäten verfügen, um die Planungen und den Bau ohne Verzögerungen begleiten zu können.

 

Nach der Vergabe ist durch das Büro binnen 6 Wochen eine Entwurfsplanung vorzulegen.

 

Es wird eine Arbeitsgruppe, bestehend aus je einem Mitglied jeder Fraktion, dem Teilhabebeauftragten, Mitgliedern des Lehrkörpers und der Elternschaft unter Beteiligung der Verwaltung eingerichtet. Den Vorsitz der Arbeitsgruppe führt die Bürgermeisterin/Bürgermeister.

 

Die Arbeitsgruppe hat die Aufgabe, den Planungsprozess aktiv zu begleiten und einen geeinten Entwurf zur endgültigen Genehmigung dem Rat vor Bauantragstellung vorzulegen.

 

Der Rat ist ggf. losgelöst von einer etwaigen Sitzungsfolge umgehend nach Erarbeitung des geeinten Entwurfes einzuberufen, um keine Verzögerungen im Planungsprozess entstehen zu lassen.

 

Die Verwaltung wird die Planungen frühzeitig mit dem Kreis als Baugenehmigungsbehörde abstimmen, damit es möglichst zu keinen Verzögerungen bei der Genehmigungszeit kommt.

 

Die Verwaltung wird alles in ihren Möglichkeiten stehende unternehmen, um die Gesamtmaßnahme so zügig wie möglich abzuwickeln.

 

Der Rat setzt den Wiederaufbau der Daruper Grundschule auf der Prioritätenliste auf den obersten Rang. Somit rücken alle weiteren Vorhaben in ihrer Priorität nach hinten.

 

Abstimmungsergebnis:

einstimmig angenommen

 

6.       Der Teilneubau an der Sebastianschule in Darup ist zum Schuljahresbeginn 2022/2023 (01.08.2022) fertigzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:

mehrheitlich angenommen

Ja 20  Enthaltung 1  Nein 16

 

 

Hinweis zum Protokoll zur Fertigstellung der Baumaßnahme zu einem Datum im Jahr 2022:

 

Die Bürgermeisterin erklärt, dass dieses Datum bei aller Anstrengung nicht zu halten sein werde, da zunächst das Vergabeverfahren und die Vergabe selbst durchzuführen seien. Auch bei Vorliegen einer Entwurfsplanung binnen 6 Wochen könne nicht davon ausgegangen werden, dass im Frühjahr 2021 mit dem Bau begonnen werden kann, da es noch der Genehmigung durch die Bauaufsicht, der Vergabe der Gewerke und der haushalterischen Genehmigung bedarf.