Die Beschlussvorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 4 beigefügt.
Eine Aussprache erfolgt nicht.
Beschluss:
Für die Gemeinde
Nottuln liegen die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur
Aufstellung des Gesamtabschlusses 2019 nach § 50 KomHVO i. V. m. § 116a Abs. 1
GO NRW vor.
Es wird
beschlossen, von der größenabhängigen Befreiung im Zusammenhang mit der
Erstellung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2019 Gebrauch zu machen.