Beschluss: einstimmig angenommen

Die Beschlussvorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 7 beigefügt.

Frau Block erläutert den Sachverhalt. Sie hebt hervor, dass der Gesamtabschluss der Gemeinde Nottuln kaum eine Steuerungsmöglichkeit zulasse, da die größenabhängigen Merkmale nicht erfüllt werden. Über die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses entscheide der Rat jedes Jahr. Im Falle einer größenabhängigen Befreiung sei allerdings ein Beteiligungsbericht zu erstellen mit den in der Gemeindeordnung vorgegebenen Informationen. Die Kosten für die Erstellung eines Gesamtabschlusses durch den Wirtschaftsprüfer belaufen sich auf ca. 8.000,- €, die bei einer Befreiung eingespart werden könnten. Der Beteiligungsbericht sei sehr umfassend und damit ausreichend. Ratsherr Overesch sieht in dem Gesamtabschluss aufgrund der starken Anlehnung an den Gemeindehaushalt keinen weiteren Informationsgewinn und begrüßt die Befreiung. Mit der Erstellung eines Beteiligungsberichts sei ein Mehraufwand bei dem vorhandenen Personal verbunden, so Frau Block auf die Frage von Ratsherrn Hofacker hin. Ratsherr Gausebeck stuft den Betrag von 8.000,- € für die Darstellung von innerbetrieblichen Verrechnungen als zu hoch ein. Ratsherr Van de Vyle weist auf die Möglichkeit der jährlichen Rücknahme der Befreiung hin. In diesem Zusammenhang gibt Frau Block zu bedenken, dass dann alle vorangegangenen Teilabschlüsse einer Konsolidierung unterliegen und die Gesamtabschlüsse nachgeholt werden müssen, um dann an den aktuellen Stand anknüpfen zu können.


Beschluss:

Für die Gemeinde Nottuln liegen die Voraussetzungen für die Befreiung von der Pflicht zur Aufstellung des Gesamtabschlusses 2019 nach § 50 KomHVO i. V. m. § 116a Abs. 1 GO NRW vor.

 

Es wird beschlossen, von der größenabhängigen Befreiung im Zusammenhang mit der Erstellung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2019 Gebrauch zu machen.