Sitzung: 18.08.2020 Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 17, Nein: 2, Enthaltungen: 0
Vorlage: 083/2020/1
Vorlage 083/2020/1 zu diesem
Tagesordnungspunkt ist dem Protokoll als Anlage 12 beigefügt.
Herr Sonntag erläutert, dass der
ursprüngliche Fördermittelgeber keine Fahrradabstellboxen fördert, sodass nun
der Fördermittelgeber gewechselt wurde (nunmehr NWL). Die Entscheidung über eine
mögliche Förderung wird der neue Fördermittelgeber jedoch später treffen, als
der vorherige Fördermittelgeber, sodass eine Bauausführung frühestens Mitte
nächsten Jahres möglich sein wird.
Die Fraktion ÖLiN begrüßt das Vorgehen
der Verwaltung. Zudem regt die Fraktion an, künftig weitere Boxen in Kombination
mit Spinden zur Unterbringung von persönlichen Dingen einzuplanen.
Die CDU sieht Probleme bei der
Verteilung der Boxen an Bürger. Es sei notwendig, das System zu ändern und ein
jährliches Entgelt zu erheben. Herr Sonntag erläutert, dass die Erhebung eines
jährlichen Entgeltes aufgrund der Förderung ausgeschlossen ist. Herr Kohaus
erläutert, dass die Zugangschips zu den Fahrradboxen, die neu ausgegeben
werden, nach seinem Kenntnisstand jeweils auf die Dauer von einem Jahr
programmiert wurden. Er werde dies recherchieren und dem Protokoll beifügen.
Anmerkung zur Niederschrift: Die
Zugangschips zu den Fahrradboxen, die neu ausgegeben werden, werden für die
Dauer von einem Jahr programmiert. Derzeit sind bereits 12 Zugangschips neu
programmiert worden.
Die Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen regt
an, die Planung vor der Bauausführung erneut vorzulegen.
Beschlussvorschlag:
Die
Verwaltung wird beauftragt, zwei neue Fahrradabstellboxen am Standort „Variante
2“ (siehe Anlage 2), in der Bauausführung aus Anlage 3 und unter
Berücksichtigung der genannten Förderungsoption zu planen und zu errichten. Die
notwendigen Mittel werden in den Haushalt für das Jahr 2021 eingestellt. Eine
erneute Vorlage des Sachverhalts in den Gremien und ein gesonderter
Baubeschluss sind nicht erforderlich.
Abstimmungsergebnis: