Die Beschlussvorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 2 beigefügt.

Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:


Beschluss:

Der Antrag wird zuständigkeitshalber in den Ausschuss für Gemeindeentwicklung, Umwelt und Ordnungswesen verwiesen. Dort erfolgt in der Sache ein mündlicher Bericht der Verwaltung.