Die Beschlussvorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 2 beigefügt.
Ohne Aussprache fasst der Rat folgenden Beschluss:
Beschluss:
Der
Antrag wird zuständigkeitshalber in den Ausschuss für Gemeindeentwicklung,
Umwelt und Ordnungswesen verwiesen. Dort erfolgt in der Sache ein mündlicher
Bericht der Verwaltung.