Die Beschlussvorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 10 beigefügt.

Ratsherr van Stein möchte am Ende der Prüfung den investierten Zeitaufwand seitens der Verwaltung und die Anzahl der Grundstücke benannt haben, die dann wirklich verkauft worden seien.


Beschluss:

Die im Sachverhalt zusammengestellten Informationen werden dafür verwendet, die Eigentümer der Grundstücke nach den Gründen der fehlenden Bebauung zu befragen und eine eventuelle Verkaufsbereitschaft zu eruieren. Zudem wird die Gemeindeverwaltung beauftragt zu überprüfen, ob die nicht bebauten Grundstücke mit einem vertraglich vereinbarten Datum zur Bauverpflichtung verkauft wurden. Sofern eine Bauverpflichtung vorhanden ist, soll die Gemeindeverwaltung versuchen, die Bauverpflichtung durchzusetzen oder aber falls möglich die Grundstücke zurückzukaufen und den Vertrag rückabzuwickeln.