Sitzung: 23.06.2020 Rat
Beschluss: mehrheitlich angenommen
Abstimmung: Ja: 33, Nein: 2, Enthaltungen: 1
Vorlage: 024/2020/1
Die Beschlussvorlage ist dem Originalprotokoll als Anlage Nr. 10 beigefügt.
Ratsherr van Stein möchte am Ende der Prüfung den investierten Zeitaufwand seitens der Verwaltung und die Anzahl der Grundstücke benannt haben, die dann wirklich verkauft worden seien.
Beschluss:
Die im Sachverhalt zusammengestellten
Informationen werden dafür verwendet, die Eigentümer der Grundstücke nach den
Gründen der fehlenden Bebauung zu befragen und eine eventuelle
Verkaufsbereitschaft zu eruieren. Zudem wird die Gemeindeverwaltung beauftragt
zu überprüfen, ob die nicht bebauten Grundstücke mit einem vertraglich
vereinbarten Datum zur Bauverpflichtung verkauft wurden. Sofern eine
Bauverpflichtung vorhanden ist, soll die Gemeindeverwaltung versuchen, die
Bauverpflichtung durchzusetzen oder aber falls möglich die Grundstücke
zurückzukaufen und den Vertrag rückabzuwickeln.